Wer Frauen unter den Rock fotografiert oder Bilder von toten Unfallopfern verbreitet, muss künftig mit Strafen rechnen.
Geschützt vor unerwünschten Fotografien
Geschützt vor unerwünschten Fotografien - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Strafen für Fotografieren unter den Rock von Frauen vorgesehen.

Der Bundestag nahm in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung an, mit dem der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen gestärkt werden soll. Die Neuregelung zielt auf das sogenannte Upskirting sowie von Gaffern an Unfallstellen gemachte Fotos.

«Eine Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre, die künftig unter Strafe steht», erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Solche Grenzüberschreitungen seien nicht hinnehmbar.

Zum verbesserten Schutz von Unfallopfern vor Gaffer-Fotos erklärte die Ministerin, wer schwer Verletzte oder gar Tote aus «reiner Sensationsgier» fotografiere, «verletzt jeden menschlichen Anstand». Bislang sei solches Fotografieren von Verstorbenen nicht strafbar, diese Lücke werde jetzt geschlossen.

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