AfD-Abgeordnete ziehen wegen 2G-Regelung in Berliner Hotels nach Karlsruhe
Elf Bundestagsabgeordnete der AfD ziehen gegen die 2G-Regel in Berliner Hotels vor das Bundesverfassungsgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Beschwerdeführer argumentieren mit erschwerter Teilnahme an Bundeskanzlerwahl.
Wie ein Gerichtssprecher am Montag bestätigte, ging am Freitag eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ein. Die Abgeordneten wollen ausserdem eine Eilentscheidung vom Karlsruher Gericht: Sie argumentieren, dass die Regelung ihre Teilnahme an der für Mittwoch geplanten Wahl des Bundeskanzlers erschwert.
Wegen der langen Anfahrt aus den Heimatorten seien sie auf eine Hotelübernachtung in Berlin angewiesen, erklärte der Abgeordnete Gereon Bollmann. In Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Berlin dürfen seit Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzverordnung nur noch Geimpfte und Genesene übernachten. Ein Termin für eine Entscheidung aus Karlsruhe ist noch nicht bekannt.