Bundesgericht

Zürcher Kantonsratswahl: Parteiwechsel von Garcia vor Bundesgericht

Keystone-SDA
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Lausanne,

Bundesgericht prüft Rechtmässigkeit von Isabel Garcias Wahlbestätigung nach Parteiwechsel.

isabel garcia zürich
Kantonsrätin Isabel Garcia FDP. - GLP Zürich

Das Bundesgericht berät am Mittwoch in einer öffentlichen Sitzung über die Rechtmässigkeit der Bestätigung des Wahlresultats durch den Zürcher Kantonsrat für die von der GLP zur FDP übergetretene Politikerin Isabel Garcia. Benjamin Gautschi, Co-Präsident der GLP-Stadtpartei Kreis 7/8, und weitere Personen hatten dagegen eine Beschwerde eingelegt.

Die insgesamt sechs Beschwerdeführer stammen aus verschiedenen Parteien. Sie haben vor Bundesgericht beantragt, dass der sogenannte Erwahrungsbeschluss des Kantonsrats vom 8. Mai 2023 bezüglich Isabel Garcia aufzuheben und eine Verletzung der politischen Rechte festzustellen sein.

Mit dem Erwahrungsbeschluss bestätigte der Kantonsrat die Ergebnisse der Erneuerungswahl für den Zürcher Kantonsrat vom Februar 2023. Garcia kandidierte bei dieser Wahl für die Grünliberale Partei (GLP). Sie erhielt 3023 Stimmen und errang damit eines der zwölf Kantonsratsmandate, die dem Wahlkreis II zugeteilt sind.

Garcia wechselt die Partei

Die Ergebnisse der Wahl wurden im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Die fünftägige Frist zur Ergreifung von Rechtsmitteln lief am 22. Februar ungenutzt ab.

Am Tag darauf wurde aus den Medien bekannt, dass Garcia die GLP gleichentags über ihren Übertritt zur FDP informiert hatte. Bei der Erwahrung der Wahlresultate am 8. Mai 2023 beantragten AL und Grüne, Garcia nicht zu bestätigen, da sie gegen Treu und Glauben verstossen habe.

Dieses «Misstrauensvotum» scheiterte mit 107 zu 52 Stimmen bei elf Enthaltungen. Die Beschwerdeführer haben vor Bundesgericht neben der Aufhebung des Erwahrungsbeschlusses beantragt, die Wahl der Kommissionen aufzuheben und die Unrechtmässigkeit der Wahl von Garcia in eine Kommission festzustellen.

Ausserdem sollte die Sache zum neuen Entscheid an den Kantonsrat zurückgewiesen werden. (Fall 1C_223/2023)

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