Zürcher Rottweiler-Verbot wird ein Fall fürs Bundesgericht
Das Bundesgericht muss entscheiden, ob das Zürcher Rottweiler-Verbot rechtens ist. Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) hat eine Beschwerde erhoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht muss entscheiden, ob das Zürcher Rottweiler-Verbot rechtens ist.
- Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) hat eine Beschwerde eingereicht.
Das Bundesgericht muss entscheiden, ob das Zürcher Rottweiler-Verbot rechtens ist. Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, wie der SRC gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt gab.
Es überrasche, dass das Verwaltungsgericht sowohl die Stimmenverhältnisse des Entscheids als auch die Argumentation der Minderheitsmeinung offenlege, hielt Zentralpräsident Walter Horn fest. Normalerweise werde lediglich erwähnt, ein Entscheid sei «mehrheitlich» oder «einstimmig».
«Mein Eindruck ist, dass dieses Urteil den denkbar kleinsten Erfolg für das Gesundheitsdepartement und gleichzeitig die bestmögliche Niederlage für uns bedeutet», führte Horn aus.
Vorinstanz wies Beschwerde ab
Vor zwei Wochen hatte das Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerden gegen das Rottweiler-Verbot abgewiesen. Das Verwaltungsgericht urteilte allerdings äusserst knapp: Zwei von fünf Richtern hielten das Verbot für unzulässig – der Regierungsrat habe sich von medialer Aufmerksamkeit leiten lassen.

Beschwerde gegen das Verbot, das der Regierungsrat Anfang 2025 nach zwei schweren Vorfällen erlassen hatte, reichten zwei Privatpersonen und zwei Vereine ein. Sie kritisierten das Zuchtverbot aber auch die geforderte Haltebewilligung. Diese mussten bisherige Halter bis Ende Juni beantragen.
Der Regierungsrat könne sich zurecht auf das Hundegesetz stützen, heisst es im angefochtenen Urteil. Dieses sieht in Zürich vor, Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbieten zu können.
Verbotsliste im Kanton Zürich besteht seit 2010
Seit 2010 besteht im Kanton Zürich eine Verbotsliste. Auf der Liste stehen etwa Pitbull Terrier oder American Staffordshire Terrier. Das entsprechende Gesetz sei auch schon vom Bundesgericht abgesegnet worden, so das Verwaltungsgericht.
Im Fall der Rottweiler entschied sich der Regierungsrat nach zwei Vorfällen 2024 mit schwer verletzten Kindern zum Verbot. In einem Fall entwischte ein Hund aus einer Wohnung in Adlikon und verletzte draussen spielende Kinder. Beim zweiten Vorfall griff ein angeleinter Rottweiler in Winterthur auf einem Spaziergang ein Kind an und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu.