Frau erhält kein Besuchsrecht für Tochter ihrer früheren Partnerin
Das Bundesgericht lehnt Besuchsrecht einer Frau für die Tochter ihrer Ex-Partnerin ab.

Das Bundesgericht hat einer Frau kein Besuchsrecht für die Tochter ihrer Ex-Partnerin zugesprochen. Das Kind wurde mit einer Samenspende gezeugt. Die Frauen waren damals getrennt, lebten aber mit ihrem gemeinsamen Sohn im gleichen Haushalt.
Der Sohn ist das leibliche Kind der Beschwerdeführerin und hat den gleichen Vater wie seine Halbschwester. Er wurde von der Ex-Partnerin der Beschwerdeführerin adoptiert, wie es die beiden Frauen im Rahmen ihrer Familienplanung vorgesehen hatten.
Familienplanung endet in Gerichtsverhandlung
Die Adoption erfolgte nach der Beendigung der Beziehung Ende 2015. Den Behörden gegenüber verschwiegen die Frauen ihre tatsächlichen Lebensumstände, damit die Adoption nicht vereitelt wird.
Wegen des eskalierenden Streits zwischen den Frauen kam es nicht mehr zur Adoption des Mädchens durch die Beschwerdeführerin. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, die der Frau ein Recht auf Pflege des Kontakts zum Mädchen einräumen würden. Ihre soziale Beziehung wurde nicht als eng genug erachtet,