Bundesgericht

Frau erhält kein Besuchsrecht für Tochter ihrer früheren Partnerin

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Das Bundesgericht lehnt Besuchsrecht einer Frau für die Tochter ihrer Ex-Partnerin ab.

Frauen Kinder
Wegen des eskalierenden Streits zwischen den Frauen kam es nicht mehr zur Adoption des Mädchens durch die Beschwerdeführerin. (Symbolbild) - keystone

Das Bundesgericht hat einer Frau kein Besuchsrecht für die Tochter ihrer Ex-Partnerin zugesprochen. Das Kind wurde mit einer Samenspende gezeugt. Die Frauen waren damals getrennt, lebten aber mit ihrem gemeinsamen Sohn im gleichen Haushalt.

Der Sohn ist das leibliche Kind der Beschwerdeführerin und hat den gleichen Vater wie seine Halbschwester. Er wurde von der Ex-Partnerin der Beschwerdeführerin adoptiert, wie es die beiden Frauen im Rahmen ihrer Familienplanung vorgesehen hatten.

Familienplanung endet in Gerichtsverhandlung

Die Adoption erfolgte nach der Beendigung der Beziehung Ende 2015. Den Behörden gegenüber verschwiegen die Frauen ihre tatsächlichen Lebensumstände, damit die Adoption nicht vereitelt wird.

Wegen des eskalierenden Streits zwischen den Frauen kam es nicht mehr zur Adoption des Mädchens durch die Beschwerdeführerin. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, die der Frau ein Recht auf Pflege des Kontakts zum Mädchen einräumen würden. Ihre soziale Beziehung wurde nicht als eng genug erachtet,

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #5817 (nicht angemeldet)

Ist ja auch nicht Ihr Kind. Also kein anspruch. Normal oder

Weiterlesen

richter bundesgericht KI
128 Interaktionen
Enthüllt

MEHR IN NEWS

MEHR BUNDESGERICHT

1 Interaktionen
Köniz
bundesgericht lausanne
11 Interaktionen
Bundesgericht
CS Group
8 Interaktionen
Nach Klage
Credit Suisse UBS
26 Interaktionen
CS-Vergütungen

MEHR AUS LAUSANNE

Artieda
5 Interaktionen
Zollabkommen
POLEN, WARSCHAU, KUNSTAUSSTELLUNG
«Träume von Polen»
Nestlé
2 Interaktionen
500'000 Franken
Brennende Kerze
Wurde 71 Jahre alt