Bundesgericht

Wegen Scheinehe: Bundesgericht bestätigt Wohnungskontrolle

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Lausanne,

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines homosexuellen Paares gegen eine Wohnungskontrolle abgelehnt. Diese erfolgte wegen des Verdachts auf Scheinehe.

wegen Scheinehe
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Migrationsämter Wohnungskontrollen bei Verdacht auf Scheinehe durchführen dürfen. - keystone

Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde eines homosexuellen Paares ab. Das Paar, zwei Männer in eingetragener Partnerschaft aus der Schweiz und Peru, hatte sich gegen die Kontrolle gewehrt.

Die Kantonspolizei Zürich hatte die unangemeldete Kontrolle angeordnet, um die tatsächliche Lebensgemeinschaft zu prüfen, wie SRF berichtet. Das Gericht entschied nun mit drei zu zwei Stimmen, dass die Kontrolle rechtens war.

Kontrolle war verhältnismässig

Die Richterinnen und Richter bewerteten die Kontrolle als verhältnismässig. Sie stützten sich auf das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetz.

Die Mehrheit sah keinen schweren Eingriff in die Privatsphäre, wie SRF weiter erläutert.

wegen Scheinehe
Das homosexuelle Paar sah durch die Wohnungskontrolle seine Privatsphäre verletzt. - keystone

Die Minderheit hielt die Kontrolle für einen schweren Eingriff in die Grundrechte. Das Bundesgericht stellte klar, dass Wohnungskontrollen bei Verdacht auf Scheinehe eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben.

Grundrechte und gesetzliche Grundlagen im Fokus

Laut «SDA» rügte das Gericht zwar, dass das öffentliche Gehör der beiden durch die Durchsuchung verletzt wurde. So hätte es laut SP- und FDP-Mitgliedern mildere Optionen geben können, die Ehe zu prüfen, berichtet «20 Minuten».

Hätte sich die Polizei im Voraus anmelden sollen?

Dennoch rechtfertigt dies nicht die Aufhebung der Kontrolle als solche. Die Abwägung zwischen Schutz der Privatsphäre und öffentlichem Interesse fiel zugunsten der Behörden aus.

Kommentare

User #1272 (nicht angemeldet)

Bei jeder Strafuntersuchung benötigt man einen Durchsuchungsbefehl. Bei einem Verwaltungsverfahren darf die Polizei einfach so in die Wohnung reinmarschieren und die Natels beschlagnahmen? Das ist weder logisch noch verhältnismässig!!! Es gibt mildere Massnahmen. Die Polizei kann die Leute auch im öffentlichen Raum observieren.

User #4577 (nicht angemeldet)

Am besten gleich eine Live- Einlage verlangen, inkl. Videoaufnahme:-) Dann haben alle etwas davon, speziell die "Ermittler" und später dann auch die Richter:-)

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