Nationalratskommission legt Plan für Abbau der Corona-Schulden vor
Die Corona-Schulden sollen laut der Finanzkommission bis 2031 abgearbeitet werden. Unter anderem mit den vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzkommission legt ihren Plan für den Abbau der Corona-Schulden vor.
- Überschüsse aus dem ordentlichen Haushalt sollen die Hälfte der Schulden abbauen.
Die Hälfte der Corona-Schulden sollen mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnet werden. Die Frist für den Schuldenabbau soll auf das Jahr 2031 festgelegt werden. Das schlägt die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) vor.
Zwei Jahre nach Ausbruch der Covid-Krise hatte der Bundesrat im März seine Ideen in der Botschaft zum Finanzhaushalt-Gesetz verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die coronabedingten Schulden des Bundes bis 2035 mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse vollständig abzubauen.
In der Vernehmlassung hatte die Landesregierung die Meinungen zu einer weiteren Variante eingeholt: nämlich, dass nur die Hälfte der neu entstandenen Verschuldung abgebaut wird.
Vorschlag des Bundesrat abgelehnt
Diesen Weg will nun auch die FK-N einschlagen. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt sie die entsprechende Änderung im Finanzhaushalt-Gesetz, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Der Bundesrat will, dass der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ebenfalls für den Schuldenabbau verwendet wird. Dieser beträgt derzeit 1,3 Milliarden Franken im Jahr. Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte es die Nationalratskommission ab, die gesamte Gewinnausschüttung der SNB als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen.