Der Nationalrat will minderjährige und junge LGBTQ-Menschen vor so genannten Konversions- oder Heilungsmassnahmen schützen.
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Regenbogenfahne in einem Strassenumzug. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will Konversionstherapien an LGBTQ-Personen in der Schweiz verbieten.
  • Die grosse Kammer nahm mit 143 zu 37 Stimmen eine Motion ihrer Rechtskommission an.
  • Auch das Werben für Konversionsmassnahmen
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Der Nationalrat will minderjährige und junge LGBTQ-Menschen vor so genannten Konversions- oder Heilungsmassnahmen schützen. Methoden, die zur Umpolung der Geschlechtsidentität oder auch zu deren Unterdrückung führen sollen, will er per Gesetz verbieten.

Die grosse Kammer nahm mit 143 zu 37 Stimmen und bei 11 Enthaltungen eine Motion ihrer Rechtskommission (RK-N) an. Dieser verlangt vom Bundesrat die Schaffung einer entsprechende Strafnorm.

Auch das Werben für Konversionsmassnahmen, die Vermittlung und das Anbieten solcher Massnahmen sollen verboten werden.

Begleitete Auseinandersetzungen nicht verboten

Nicht unter das Verbot fallen sollen aber begleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung, medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und Therapien für Sexualpräferenzen, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Gemeint sind hier Exhibitionismus und Pädosexualität.

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In vielen Ländern sind «Konversionstherapien» bereits verboten. (Archivbild). Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Der RK-N besteht auf national einheitlichen Bestimmungen zum Thema. Auch solle sich der Bundesrat bei der Arbeit an dem Verbot am Ausland orientieren. Dies verlangte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der Kommissionsmehrheit. Konversionsmassnahmen seien für die Betroffenen eine extreme seelische Belastung.

Eine Minderheit um Yves Nidegger (SVP/GE) hätte die Motion ablehnen wollen. Es sei kaum etwas bekannt über solche Therapien und deren Existenz, sagte Nidegger. Er forderte, zunächst den vom Parlament bestellten Bericht des Bundesrates zum Thema abzuwarten.

Der Bundesrat beantragte ebenfalls ein Nein. Das geforderte Verbot sei auf Bundesebene nicht möglich, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einzelne Konversions-Handlungen könnten schon heute strafbar sein, etwa wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Der bestellte Bericht sei in ihrem Departement in Arbeit.

Die Motion geht nun an den Ständerat.

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