Wohnung weitergeben – darf der Vermieter Nein sagen?
Du ziehst aus, deine Freundin will deine Wohnung übernehmen – doch muss der Vermieter sie akzeptieren? Sarah Schläppi erklärt die Rechtslage.

Ich ziehe aus und meine Freundin möchte unbedingt meine Wohnung übernehmen. Der Vermieter sagt, ich müsse ordnungsgemäss kündigen, er prüfe dann, ob meine Freundin die Kriterien für einen Mietvertrag erfülle.
Ich weiss, dass sie das tut – sie hat einen guten Lohn und einen tadellosen Leumund. Wie kann ich sicherstellen, dass sie die Wohnung auch wirklich bekommt?
Nach schweizerischem Mietrecht kannst du dem Vermieter auch ausserhalb der ordentlichen Kündigungsfristen und -Termine eine zumutbare Nachmieterin vorschlagen, welche zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu unveränderten Bedingungen zu übernehmen.
Erfüllt deine Freundin diese Voraussetzungen und ist sie konkret zum Eintritt bereit, wirst du in der Regel ab dem möglichen Übernahmetermin aus dem Mietverhältnis entlassen. Einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Vertrag mit deiner Freundin abschliesst, besteht jedoch nicht.

Es gilt die Vertragsfreiheit. Das heisst, der Vermieter kann sich auch für eine andere geeignete Person entscheiden.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






