Nach Schäden durch Corona-Impfungen bisher zwei Zahlungen erfolgt
Vor gut fünf Jahren ist in der Schweiz die Gross-Impfaktion gegen Covid-19 angelaufen. Mehrere Millionen Menschen liessen sich ab Dezember 2020 einen der Impfstoffe spritzen. Bisher leistete der Bund in zwei Fällen Zahlungen nach Impfschäden.

Die erste Zahlung wurde 2024 bekannt: Eine Person erhielt wegen eines erlittenen Schadens durch die Impfung gegen Covid-19 eine Genugtuung in Höhe von 12'500 Franken und eine Entschädigung von 1360 Franken.
Im Juli 2025 kam ein zweiter Fall hinzu, wie eine Sprecherin des Departements des Innern (EDI) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte. Einer Person wurde eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen. Laut Epidemiengesetz beteiligen sich auch die Kantone an Entschädigungen und Genugtuungen.
Bis Anfang 2026 erhielt das EDI 408 Gesuche um Zahlungen nach Impfschäden. Davon wurden bisher 300 behandelt. Neue Gesuche gingen zudem laufend ein, hiess es. Die bisherigen Beträge wurden laut EDI innerhalb von rund drei Jahren nach Eingang des Gesuchs zugesprochen.










