Gesundheitsminister Alain Berset tritt auch bei der dritten Abstimmung zum Covid-19-Gesetz vor die Medien, um das «Ja» des Bundesrats zu erklären.
Bundesrat Alain Berset zur Abstimmung vom 18. Juni zum Covid-19-Gesetz.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 18. Juni stimmen wir zum dritten Mal über das Covid-19-Gesetz ab.
  • Gesundheitsminister Alain Berset erklärt vor den Medien die Ja-Empfehlung des Bundesrats.
  • Ein Ja sei notwendig, etwa um die Forschung an Corona-Medikamenten nicht zu gefährden.

Die Gegner des Covid-19-Gesetzes nehmen am 18. Juni den dritten Anlauf, um die Corona-Regeln zu bekämpfen. Mit dem Referendum soll die Verlängerung bestimmter Massnahmen bis Mitte 2024 rückgängig gemacht werden.

Mit der Verlängerung hat das Parlament die Grundlagen geschaffen, damit das Covid-Zertifikat oder auch die Covid-App reaktiviert werden können. Ausserdem kann der Bund Arbeitgeber dazu verpflichten, besonders gefährdete Personen stärker zu schützen.

Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Bundesrat empfiehlt das Covid-19-Gesetz zur Annahme: Bundesrat und Parlament wollen im Notfall auf bewährte Instrumente zurückgreifen können. Dies sei wichtig, um gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen, argumentiert die Landesregierung. «Für das Parlament hat sich das Gesetz bewährt», betont der Gesundheitsminister.

Bundesrat will dank Covid-19-Gesetz vorbereitet sein

Als die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Schweiz erreichte, habe der Bundesrat schnell handeln müssen. Er habe sich dabei auf das Epidemiengesetz und auf Notrecht gestützt. Mit dem Covid-19-Gesetz liege nun eine befristete gesetzliche Massnahme vor, die es den Behörden ermögliche, rasch und ohne Notrecht zu handeln, erklärt Berset.

Covid-19-Gesetz
Bundespräsident Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz über die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes, am Dienstag, 2. Mai 2023, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. - keystone

In den letzten drei Jahren seien viele Analysen und Bilanzen über die Pandemiebekämpfung erstellt worden. Und es gebe einen gemeinsamen Punkt: Die Schweiz war schlecht vorbereitet. Der Bundesrat habe nun daraus gelernt und will in Zukunft besser vorbereitet sein, weshalb die Verlängerung unabdingbar sei.

Verlängerung ermöglicht Forschung an neuen Medikamenten

Bundesrat Berset und BAG-Krisenmanager Patrick Mathys heben hervor, das Covid-19-Gesetz ermögliche die Beteiligung an der Finanzierung der Entwicklung neuer Medikamenten durch den Bund. Die Entwicklung verlaufe vielversprechend und die Forschung würde durch ein Nein empfindlich gebremst oder gar gestoppt werden. Bei einem Ja hingegen könnte die Zulassung im Herbst oder spätestens im Frühling 2024 erfolgen.

Coronavirus
Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit, Bundesamt fuer Gesundheit BAG, spricht an einem Point de Presse zur Covid 19 Situation, am 26. Oktober 2021, in Bern. - Keystone

Das Referendumskomitee hingegen will einen Schlussstrich unter die Corona-Pandemie ziehen. Die Massnahmen machten keinen Sinn, argumentierte es. Deshalb müsse das Covid-Gesetz aufgehoben und die Demokratie wiederhergestellt werden.

Auf der Gegenseite hat sich kein Komitee formiert. «Das Ja-Komitee besteht aus Parlament, Bund und Kantonen. Das ist eine ziemlich starke Position», entgegnet jedoch Alain Berset.

Wie werden Sie beim Covid-19-Gesetz abstimmen?

Der Bundesrat ist dank der ersten beiden Abstimmungen mit über 60 Prozent Ja-Stimmen zuversichtlich. Damals steckte die ganze Welt allerdings noch mitten in der Pandemie. In der Zwischenzeit ist die gesamte Thematik in den Köpfen der Menschen aber weniger präsent, was die Stimmbeteiligung deutlich drücken könnte. Dies könnte auch das Endergebnis beeinflussen.

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