Am 1. März wird der Lockdown wegen des Coronavirus in der Schweiz etwas gelockert. Darüber freuen dürfen sich insbesondere Läden, Zoos und Museen.
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Menschen in einem Shopping-Center. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat einen ersten Öffnungsschritt angekündigt.
  • Läden, Zoos und Museen dürfen ab dem 1. März wieder öffnen.
  • Private Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 15 Personen erlaubt.

Der Bundesrat wagt nach dem zweiten Lockdown wegen des Coronavirus einen kleinen Öffnungsschritt. Freuen dürfen sich darüber insbesondere Shops, Museen und Zoos.

So dürfen in einem ersten Öffnungsschritt ab dem 1. März wieder alle Läden öffnen. Dies aber unter Einschränkungen.

Es gelten weiterhin Kapazitätsbegrenzungen der Anzahl Kunden. Auch für Einkaufszentren als Ganzes wird die Anzahl Personen beschränkt.

Nebst den Shops gehen auch Museen, Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder auf.

Walter Zoo
Die Elefanten des Zürcher Zoos in ihrem Gehege. - Keystone

Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein. Heisst: Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks gehen am 1. März auch wieder auf.

Weiterhin gilt an allen Orten die Maskenpflicht, die Abstandsregeln und wie bei den Shops Kapazitätsbegrenzugen.

Coronavirus: Sportanlagen öffnen ab 1. März

Auch öffnen dürfen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien. Dies aber unter der Bedingung, dass nur Gruppen von maximal fünf Personen erlaubt sind.

Und natürlich gelten auch hier Kapazitätsbeschränkungen und Maskentragpflicht oder Abstandhalten. Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt, betont der Bundesrat.

Kunsteisbahn
Kunsteisbahnen dürfen wieder geöffnet werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Anders im privaten Rahmen. Hier dürfen im Freien wieder private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen stattfinden.

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