Job: Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn sie erst seit Kurzem bei der Arbeitgeberin beschäftigt sind? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

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Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Ich bin seit 7 Monaten bei einer Unternehmung angestellt. Nun habe ich ein Zwischenzeugnis verlangt, weil ich mich auf eine andere Stelle bewerben will.

Weisst du, was der Unterschied zwischen Arbeitsbestätigung und Zwischenzeugnis ist?

Die Arbeitgeberin stellt mir aber nur eine Arbeitsbestätigung aus, weil sie argumentiert, ich sei noch zu wenig lange bei ihnen beschäftigt, um mir ein Zeugnis auszustellen. Darf die Arbeitgeberin so vorgehen?

Anspruch besteht unabhängig von Dauer des Arbeitsverhältnisses

Nein, das darf sie nicht. Arbeitnehmer können jederzeit von der Arbeitgeberin ein Zeugnis verlangen. Man kann entweder eine einfache Arbeitsbestätigung oder ein ausführliches Arbeitszeugnis verlangen.

Wer das sinkende Schiff ohnehin schnellstmöglich verlassen will, kann auch nach einem Zwischenzeugnis fragen.
Arbeitnehmer können jederzeit von der Arbeitgeberin ein Zwischenzeugnis verlangen. (Symbolbild) - Andrea Warnecke/dpa-tmn

Die Bestätigung nennt meist nur die Funktion und Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Zeugnis beschreibt zusätzlich Aufgaben, Leistungen und Verhalten. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann zudem klageweise durchgesetzt werden.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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