Job: Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn sie erst seit Kurzem bei der Arbeitgeberin beschäftigt sind? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Ich bin seit 7 Monaten bei einer Unternehmung angestellt. Nun habe ich ein Zwischenzeugnis verlangt, weil ich mich auf eine andere Stelle bewerben will.
Die Arbeitgeberin stellt mir aber nur eine Arbeitsbestätigung aus, weil sie argumentiert, ich sei noch zu wenig lange bei ihnen beschäftigt, um mir ein Zeugnis auszustellen. Darf die Arbeitgeberin so vorgehen?
Anspruch besteht unabhängig von Dauer des Arbeitsverhältnisses
Nein, das darf sie nicht. Arbeitnehmer können jederzeit von der Arbeitgeberin ein Zeugnis verlangen. Man kann entweder eine einfache Arbeitsbestätigung oder ein ausführliches Arbeitszeugnis verlangen.

Die Bestätigung nennt meist nur die Funktion und Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Zeugnis beschreibt zusätzlich Aufgaben, Leistungen und Verhalten. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann zudem klageweise durchgesetzt werden.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.








