Botschaft zu Rechtshilfevertrag mit Kosovo verabschiedet
Der Bundesrat hat sich für die engere Zusammenarbeit mit der Republik Kosovo in Sachen Kriminalitätsbekämpfung ausgesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag verabschiedet.
- In Zukunft wollen die Schweiz und die Republik Kosovo enger zusammenarbeiten.
- Der Vertrag vereinfacht die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler Verbrechen.
Die Schweiz und die Republik Kosovo wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit dem südosteuropäischen Staat verabschiedet. Die Schweiz baue damit im Interesse verstärkter Sicherheit das weltweite Vertragsnetz im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen weiter aus.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag schaffe für die Strafrechtszusammenarbeit eine umfassende völkerrechtliche Grundlage. Ziel sei es, die Rechtshilfezusammenarbeit der Justizbehörden beider Staaten zu fördern und zu erleichtern.
Rechtshilfevertrag vereinfacht die Zusammenarbeit
Schon bisher arbeiten die Schweiz und die Republik Kosovo bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Straftaten zusammen. Bis anhin geschah dies auf Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren, beispielsweise durch den Verzicht auf Beglaubigungen. Dies hält das Bundesamt für Justiz in einer Mitteilung fest.
Der Vertrag bezeichnet zudem in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Erstmals in einen bilateralen Rechtshilfevertrag aufgenommen wurde eine Bestimmung, die die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht.

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz ist die Genehmigung durch das Parlament erforderlich. In der Folge wird der Vertrag, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Umsetzung erfordert keine gesetzgeberischen Anpassungen.