Tempo 30 ist in vielen Schweizer Städten ein kontroverses Anliegen. Nun hat der Bundesrat dessen Einführung per 2023 vereinfacht.
Tempo 30 Bundesrat
Per Entscheid des Bundesrats sollen Tempo-30-Zonen künftig ohne Gutachten eingeführt werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat heute in der Verkehrspolitik zwei Entscheide getroffen.
  • Einerseits soll es einfacher werden, Tempo-30-Zonen einzuführen.
  • Andererseits will er Fahrgemeinschaften («Carpooling») fördern.
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Zonen, in denen höchstens 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden kann, sind kontrovers. Für Befürworter verbessern sie die Lebensqualität der Anwohnenden und senken die Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Für Gegner jedoch ist es eine lästige Regel, die den motorisierten Verkehr beeinträchtigt.

UVEK Sommaruga
Simonetta Sommaruga ist seit Januar 2019 Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). - Keystone

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die bürokratischen Hürden für mehr Tempo 30 abzubauen. Ab 2023 sollen lokale Behörden das Tempolimit anordnen können, ohne dafür ein Gutachten erstellen zu müssen. Sie müssten aber nach wie vor solche Anordnungen verfügen und veröffentlichen.

Bundesrat will Carpooling fördern

Als Grund für die Einführung könne zudem neu explizit die Besserung der Lebensqualität genannt werden. Für sogenannte «verkehrsorientierte» Strassen jedoch gelte nach wie vor Tempo 50, so der Bundesrat. So soll sichergestellt werden, dass das übergeordnete Verkehrsnetz effizient bleibe.

Zusätzlich hat der Bundesrat ein Symbol für Fahrgemeinschaften veröffentlicht. Das «Carpooling» soll zu weniger Überbelastung des Verkehrsnetzes und der Umwelt mit sich bringen. Vorgesehen ist, dass Fahrgemeinschaften Parkplätze oder Spuren benützen dürfen, die andere Autofahrer nicht beanspruchen könnten. So etwa soll ihnen das Fahren auf dem Busstreifen erlaubt sein, wenn der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert werde.

Carpooling Fahrgemeinschaft Bundesrat
Das neue Symbol für Carpooling, das der Bundesrat veröffentlicht hat. - Der Schweizerische Bundesrat

Um als Fahrgemeinschaft zu gelten, müssten mindestens drei Personen in einem Fahrzeug sitzen. Zudem hat die Landesregierung entschieden, schwere Arbeitsmotorwagen von Fahrverboten für Lastwagen auszunehmen. So sollen die Feuerwehr oder Kanalisationsreinigungsunternehmen einfacher arbeiten können.

Linke, Grünliberale und die Städte hatten die vorgeschlagenen Änderungen in der Vernehmlassung befürwortet. Der TCS, die FDP und der Gewerbeverband lehnten sie ab. Letzterer führte an, die Abschaffung des Gutachtens werde zu «flächendeckendem» Tempo 30 führen.

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