Parlament genehmigt Rechtshilfevertrag mit Indonesien
Das Parlament hat der Ratifizierung des Rechtshilfevertrags in Strafsachen zwischen der Schweiz und Indonesien zugestimmt. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat die Inkraftsetzung des entsprechenden Abkommens genehmigt, mit 42 Ja-Stimmen und bei 1 Enthaltung.

Die Schweiz und Indonesien verpflichteten sich mit dem Abkommen, bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten, Geldwäscherei und Korruption enger zusammenzuarbeiten.
Der Nationalrat hatte der Ratifizierung in der vergangenen Wintersession mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
Der Rechtshilfevertrag mit Indonesien schaffe die notwendige völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden der beiden Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen effizienter zusammenarbeiten könnten, erläuterte Beat Rieder (CVP/VS) namens der vorberatenden Rechtskommission (RK-S).
Da Indonesien etwa bei Drogendelikten die Todesstrafe kennt, verlangt die Schweiz bei der Auslieferung von Personen entsprechende Garantien, dass die Todesstrafe nicht angewendet wird.
Die Schweiz sei für eine gute Strafverfolgung auf eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten angewiesen, erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die Zusammenarbeit dürfe aber nicht auf Kosten der Menschenrechte gehen. Die Schweiz werde Indonesien in solchen Fällen keine Rechtshilfe leisten.
Keller-Sutter und der indonesische Minister für Recht und Menschenrechte Yasonna Laoly hatten den Vertrag im Februar 2019 in Bern unterzeichnet. Mit dem Ja des Parlaments kann der Vertrag in Kraft treten.