Zu lange Knast – Kanton Wallis muss Dealer 10'500 Franken zahlen
Ein polnischer Dealer sass im Wallis 70 Tage zu lange in Haft. Dafür muss ihm der Kanton 10'500 Franken zahlen – die Anklage war grösstenteils gescheitert.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pole sass im Oberwallis 70 Tage länger hinter Gittern, als es das Urteil zuliess.
- Dafür erhält er vom Kanton eine Genugtuung von 10'500 Franken.
- Die Anklage der Staatsanwaltschaft war vor Gericht zu grossen Teilen gescheitert.
Da sass einer zu lange im Gefängnis, und jetzt muss der Staat zahlen: 70 Tage zu viel, 150 Franken pro Tag. Macht 10'500 Franken für einen polnischen Gerüstbauer, der im Oberwallis mit Drogen erwischt wurde.
Die Staatsanwaltschaft wollte ihn eigentlich 18 Monate hinter Gitter bringen und des Landes verweisen. Übrig blieb ein deutlich mildes Urteil. Doch alles der Reihe nach!
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung und dem Drogenmilieu observierte die Walliser Kantonspolizei im Herbst 2025 rund drei Wochen lang die Wohnung des 37-Jährigen in Visp VS.
Am 12. November 2025 schlug sie zu und fand rund 390 Gramm Marihuana, knapp 100 Gramm Clephedron, 31 Gramm Ecstasy, Amphetamin, etwas Khat und eine Digitalwaage mit Pulverresten. Der Mann kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft.
Anklage fällt in sich zusammen
Die Staatsanwaltschaft warf ihm laut einem Bericht von «pomona.ch» qualifizierten Drogenhandel im schweren Fall vor. Das Bezirksgericht Visp sah das anders.
Der Grund: Die Anklage ging selbst nur von 3308 Franken Einnahmen aus. Das Bundesgericht setzt die Schwelle für Gewerbsmässigkeit aber bei 100'000 Franken Umsatz oder 10'000 Franken Gewinn an.
Für eine Gefährdung vieler Menschen fehlten die nötigen Mengen: Das Amphetamin war zu schwach, und beim Clephedron hatte die Anklage den Wirkstoffgehalt nicht bestimmen lassen.
Dazu kam eine Panne bei den Zeugen.
Die Behörden wussten früh, dass zwei Belastungszeugen die Schweiz Ende November 2025 verlassen würden. Sie verpassten es jedoch, eine Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten zu organisieren. Damit verletzten sie dessen Konfrontationsrecht, die Einvernahmeprotokolle waren deshalb nicht verwertbar.
Trotzdem schuldig
Für einen Drogenhandel im einfachen Rahmen reichten zumindest die übrigen Beweise. Das Gericht stützte sich auf DNA-Spuren auf Verpackungen und Handyfotos von Waagen mit Drogenpulver. Ausserdem klagte der Mann in einem Chat, seine Türe schliesse nicht mehr, weil dauernd Leute «Pakete abholten».

Der Gerüstbauer hatte stets Eigenkonsum geltend gemacht und schwieg vor Gericht. Einzelrichter Rochus Jossen verurteilte ihn zu 190 Tagen Freiheitsstrafe, bedingt bei zwei Jahren Probezeit, plus 1000 Franken Busse. Eine frühere bedingte Geldstrafe wurde widerrufen, eine offene Busse in fünf Tage Haft umgewandelt. Die Landesverweisung entfiel.
Die Rechnung
Der Mann sass 309 Tage in Haft. Alle Strafen zusammengerechnet durfte er aber höchstens 239 Tage absitzen, also 70 Tage weniger. Dafür erhält er 150 Franken pro Tag, total 10'500 Franken. Seine Verfahrenskosten von 10'220.60 Franken muss er trotzdem bezahlen, eine Verrechnung ist nicht erlaubt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden.












