Sozialhilfe wegen Corona: Einbürgerungen könnten verhindert werden

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Einen Schweizer Pass erhält nur, wer in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen hat. Die Corona-Pandemie könnte deshalb dazu führen, dass Ausländerinnen und Ausländer nicht eingebürgert werden - oder sogar ihren Aufenthaltsstatus verlieren.

Schweiz
Die ersten Schweizer Pässe wurden 1915 ausgegeben. - Keystone

Die Corona-Pandemie dürfte die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger deutlich steigen lassen. Weil viele von ihnen einen ausländischen Pass haben, stehen sie bald vor einem weiteren Problem: Falls sie ein Einbürgerungs-Verfahren am Laufen haben, dürfte dieses wegen der bezogenen Sozialhilfe wenig Chancen haben.

Einen Schweizer Pass bekommt nur, wer in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen hat. Kantonsrätinnen von Grünen, SP, EVP und AL fürchten nun, dass diese Personen auf den Bezug von Sozialhilfegeldern verzichten, um ihr Verfahren nicht zu gefährden.

Dies führe jedoch zu prekären Lebenslagen, schreiben sie in einer Anfrage an den Regierungsrat. Auch andere Ausländerinnen und Ausländer dürften sich den Bezug von Sozialhilfe zwei Mal überlegen.

Seit 2019 erlaubt das revidierte Ausländer-und Integrationsgesetz (AIG), Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen zu entziehen, wenn die Ausländerinnen und Ausländer Sozialhilfe beziehen. Möglich ist zudem auch, dass der Status zurückgestuft wird. Auch in solchen Fällen fürchten die Parlamentarierinnen, dass Betroffene auf Hilfe verzichten und in eine schwierige Lage geraten.

Sie wollen vom Regierungsrat deshalb wissen, ob und wie dieser sicherstellen will, dass die Corona-Pandemie keine ausländerrechtlichen Folgen für die Betroffenen hat. Schliesslich könne Sozialhilfebezug unter den aktuellen ökonomischen Bedingungen nicht vorwerfbar sein.

Auf Bundesebene gibt es zu diesen Problemen bereits eine klare Haltung: Das Staatssekretariat für Migration empfiehlt den Kantonen, die ausserordentlichen Umstände zu berücksichtigen. Die konkrete Umsetzung dieser Ausnahmeregelungen liegt jedoch bei den Kantonen.

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