Zuger SVP will Bund wegen Corona-Massnahmen in die Pflicht nehmen
Der Bund soll für Schäden, die aus den von ihm wegen der Coronapandemie verfügten Massnahmen entstehen, vollumfänglich haften. Dies fordert die Zuger SVP-Kantonsratsfraktion mit einer dringlichen Motion. Sie will, dass der Kanton mit einer entsprechenden Standesinitiative bei den eidgenössischen Räten vorstellig wird.

Die SVP will das Epidemiegesetz dahingehend ändern, dass der Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2020 für bei der Corona-Bekämpfung entstandene Schäden «vollständig, kausal und prioritär» haftet. Sie versteht dies als Korrektiv zu den «drastischen autoritären Massnahmen» zu denen das Gesetz den Bund ermächtige.
Die Zuger SVP ist der Meinung, dass der Bundesrat bei der Coronavirus-Bekämpfung unverhältnismässig handle. Das Epidemiegesetz räume dem Bund äusserst weitreichende Kompetenzen ein, schreibt sie. Davon mache der Bundesrat Gebrauch mit der Folge, dass ein grosser Teil der Wirtschaft in existenzielle Schwierigkeiten gerate oder zu verschwinden drohe. Es müsse deswegen dafür gesorgt werden, dass die Geschädigten nicht vom Ermessen der Behörden abhängig blieben.