Immunität aufgehoben: Jetzt spricht SVP-Glarner
Weil er ein Deepfake-Video von der Grünen Nationalrätin Sibel Arslan veröffentlicht hat, wird nun SVP-Nationalrat Andreas Glarners Immunität aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die parlamentarische Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner wird aufgehoben.
- Er hatte im Wahlkampf mit einem Deepfake-Video Werbung gemacht.
- Darin war, mit KI generiert, Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan zu sehen.
- Jetzt spricht Glarner bei Nau.ch.
Die Rechtskommission des Ständerats stimmt der Aufhebung der parlamentarischen Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner zu. Der Entscheid fiel deutlich mit 8 zu 2 Stimmen.
Wahlkampf mit Deepfake-Video
Zuvor hatte bereits die Immunitätskommission des Nationalrats dem Antrag zugestimmt, allerdings knapper. Damit ist der Weg frei, dass gegen Glarner ein Strafverfahren wegen Identitätsmissbrauchs eingeleitet werden kann.

Glarner hatte im Wahlkampf 2023 auf Social Media ein mit KI erstelltes Video geteilt. Darin wurde unterstellt, dass Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis mache.
Glarner: «Rein politisch entschieden»
In einer ersten Reaktion betont Nationalrat Andreas Glarner gegenüber Nau.ch: «Die Kommission – bestehend aus vielen Juristen – hat rein politisch entschieden.»
Für den Anwalt von Sibel Arslan, Manuel Bertschi, ist es insofern ein politischer Entscheid, als er von Politikerinnen und Politikern gefällt wurde. «Inhaltlich ist es ein Entscheid zum Schutze der politischen Institutionen. Davon können grundsätzlich alle Politikerinnen und Politiker profitieren, unabhängig der politischen Couleur.»
Glarner ist hingegen wichtig, dass in einem anderen Fall seine Immunität nicht aufgehoben wurde. Wie zuvor die nationalrätliche Kommission beschloss auch die ständerätliche, im Falle eines islamkritischen Posts auf «X» die Immunität aufrechtzuerhalten.
Immunität aufgehoben: Glarner ist ein Ausnahmefall
Anträge auf Aufhebung der Immunität von Parlamentsmitgliedern gibt es immer wieder. Dass sie tatsächlich aufgehoben wird, kommt indes eher selten vor.
Für den Anwalt Manuel Bertschi ist der Entscheid trotzdem inhaltlich nicht überraschend: «er ist sachlich korrekt und wohl in der Erkenntnis getroffen worden, dass auch die Meinungsäusserungsfreiheit von Politikerinnen und Politikern Grenzen hat. Dies gilt umso mehr für Äusserungen, die künstlich generiert wurden.»

Den zugrundeliegenden Straftatbestand Identitätsmissbrauch gibt es erst seit knapp zwei Jahren. Deshalb gebe es, soweit ersichtlich, bisher auch kaum Gerichtspraxis dazu, gibt Anwalt Bertschi zu bedenken. «Einem Urteil käme damit präjudiziellen Charakter zu«, so Bertschi.
Video war als KI gekennzeichnet
Für SVPler Glarner ist indes klar: «Juristisch habe ich den Tatbestand sicher nicht erfüllt, da ich keinen Vorteil und Nationalrätin Arslan keinen Nachteil hatte.» Zudem sei das Video eindeutig als KI gekennzeichnet gewesen.
Dies spiele aus seiner Sicht, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle, widerspricht Bertschi. «Denn der Gesetzeswortlaut setzt in erster Linie eine unfreiwillige Verwendung einer fremden Identität voraus. Im betreffenden Video ist genau dies erfolgt.»