Immunität aufgehoben: Jetzt spricht SVP-Glarner

Weil er ein Deepfake-Video von der Grünen Nationalrätin Sibel Arslan veröffentlicht hat, wird nun SVP-Nationalrat Andreas Glarners Immunität aufgehoben.

Andreas Glarner Immunität
Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) kurz vor seiner Anhörung bei der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats am 27. Juni 2025, im Bundeshaus in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die parlamentarische Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner wird aufgehoben.
  • Er hatte im Wahlkampf mit einem Deepfake-Video Werbung gemacht.
  • Darin war, mit KI generiert, Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan zu sehen.
  • Jetzt spricht Glarner bei Nau.ch.

Die Rechtskommission des Ständerats stimmt der Aufhebung der parlamentarischen Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner zu. Der Entscheid fiel deutlich mit 8 zu 2 Stimmen.

Wahlkampf mit Deepfake-Video

Zuvor hatte bereits die Immunitätskommission des Nationalrats dem Antrag zugestimmt, allerdings knapper. Damit ist der Weg frei, dass gegen Glarner ein Strafverfahren wegen Identitätsmissbrauchs eingeleitet werden kann.

Sibel Arslan Grüne
Nationalrätin Sibel Arslan (GPS/BS) während der Herbstsession 2024. - keystone

Glarner hatte im Wahlkampf 2023 auf Social Media ein mit KI erstelltes Video geteilt. Darin wurde unterstellt, dass Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis mache.

Glarner: «Rein politisch entschieden»

In einer ersten Reaktion betont Nationalrat Andreas Glarner gegenüber Nau.ch: «Die Kommission – bestehend aus vielen Juristen – hat rein politisch entschieden.»

Für den Anwalt von Sibel Arslan, Manuel Bertschi, ist es insofern ein politischer Entscheid, als er von Politikerinnen und Politikern gefällt wurde. «Inhaltlich ist es ein Entscheid zum Schutze der politischen Institutionen. Davon können grundsätzlich alle Politikerinnen und Politiker profitieren, unabhängig der politischen Couleur.»

Findest du, Glarners Immunität sollte aufgehoben werden?

Glarner ist hingegen wichtig, dass in einem anderen Fall seine Immunität nicht aufgehoben wurde. Wie zuvor die nationalrätliche Kommission beschloss auch die ständerätliche, im Falle eines islamkritischen Posts auf «X» die Immunität aufrechtzuerhalten.

Immunität aufgehoben: Glarner ist ein Ausnahmefall

Anträge auf Aufhebung der Immunität von Parlamentsmitgliedern gibt es immer wieder. Dass sie tatsächlich aufgehoben wird, kommt indes eher selten vor.

Für den Anwalt Manuel Bertschi ist der Entscheid trotzdem inhaltlich nicht überraschend: «er ist sachlich korrekt und wohl in der Erkenntnis getroffen worden, dass auch die Meinungsäusserungsfreiheit von Politikerinnen und Politikern Grenzen hat. Dies gilt umso mehr für Äusserungen, die künstlich generiert wurden.»

Daniel Jositsch Immunität Glarner
Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH), Präsident der Rechtskommission, erläutert den Entscheid zur Aufhebung der Immunität von SVP-Nationalrat Andreas Glarner gegenüber Journalisten. - keystone

Den zugrundeliegenden Straftatbestand Identitätsmissbrauch gibt es erst seit knapp zwei Jahren. Deshalb gebe es, soweit ersichtlich, bisher auch kaum Gerichtspraxis dazu, gibt Anwalt Bertschi zu bedenken. «Einem Urteil käme damit präjudiziellen Charakter zu«, so Bertschi.

Video war als KI gekennzeichnet

Für SVPler Glarner ist indes klar: «Juristisch habe ich den Tatbestand sicher nicht erfüllt, da ich keinen Vorteil und Nationalrätin Arslan keinen Nachteil hatte.» Zudem sei das Video eindeutig als KI gekennzeichnet gewesen.

Dies spiele aus seiner Sicht, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle, widerspricht Bertschi. «Denn der Gesetzeswortlaut setzt in erster Linie eine unfreiwillige Verwendung einer fremden Identität voraus. Im betreffenden Video ist genau dies erfolgt.»

Kommentare

Butler Bloch

Doch weil Glarner, wie alle National- und Ständeräte, immun ist, durfte bisher nicht gegen ihn ermittelt werden. Das ändert sich ab heute. Am Freitag hat nämlich die Rechtskommission des Ständerats entschieden, dass die parlamentarische Immunität des Aargauers aufgehoben wird. Weil die zuständige Kommission des Nationalrates dies ebenfalls schon so sah, ist der Weg für die Staatsanwaltschaft damit frei.

Butler Bloch

Andreas Glarner (SVP/AG) verliert seine Immunität wegen eines Deepfake-Videos von Sibel Arslan. Der Video-Fake zeigte Arslan, wie sie die SVP im Wahlkampf 2023 unterstützt. Die Staatsanwaltschaft darf jetzt gegen Glarner ermitteln. Sibel Arslan hat eine Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahl eingereicht. Sie sieht den Entscheid als Zeichen gegen die Verrohung des politischen Umgangstones. Glarner nennt den Entscheid «unschön». Er sieht der Untersuchung aber mit Schrecken entgegen.

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