Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster
Das regionale Covid-19-Impfzentrum des Spitals Uster wird seinen Betrieb auf dem Areal Buchholz aufnehmen.

Das regionale Covid-19-Impfzentrum des Spitals Uster wird seinen Betrieb auf dem Areal Buchholz aufnehmen. Für diesen Standort haben sich der Stadtrat Uster und die Verantwortlichen des Spitals Uster entschieden. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr und die Verfügbarkeit von genügend Parkplätzen. Betrieben wird das Impfzentrum vom Spital Uster.
Hallenbad
Das Hallenbad Uster ist für die Öffentlichkeit geschlossen. An bestimmten Tagen ist es für Kinder und Jugendliche von 10 bis 16 Jahren geöffnet. Details finden Sie auf der Seite des Hallenbads.
Stadt- und Regionalbibliothek
Die Bibliothek ist weiterhin für Ausleihen und Rückgaben von Medien geöffnet. Sie kann aber nicht als Aufenthaltsort genutzt werden. Beachten Sie dazu auch die Seiten der Stadtbibliothek.
Geschäfte, Gastronomie und Veranstaltungen
Einkaufsläden müssen ab 18. Januar 2020 geschlossen bleiben. Ausnahmen: Lebensmittelläden und weitere Geschäfte, die Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort.
Öffentlich zugängliche Betriebe mit Dienstleistungen bleiben zwischen 19 Uhr und 6 Uhr geschlossen. Das gilt unter anderem für Poststellen, Banken und Coiffeure, aber nicht für Einkaufsläden (z. B. Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske), die auch nach 19 Uhr und sonntags geöffnet sein dürfen.
Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote dürfen abends gemäss kantonaler Festlegung bis 22 Uhr geöffnet bleiben.
Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, ausgenommen sind Gottesdienste (max. 50 Personen) und Beerdigungen im privaten Kreis sowie Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
An privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (die nicht an öffentlich zugänglichen Orten stattfinden, z. B. zu Hause) dürfen höchstens 5 Personen teilnehmen.
Situation für Unternehmen
Die Stadt Uster kann bis Ende April 2021 Unterstützungsleistungen aus den Mitteln, die 2020 gesprochen wurden, an Kleinstbetriebe ausrichten.
Über die Weiterführung der Nothilfe von Kanton und Gemeinden für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende muss neu entschieden werden. Der Bundesrat hat mit seinen Entscheiden vom 13. Januar 2021 vorgespurt und beabsichtigt, die Unterstützung über das Härtefallprogramm auszubauen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich begrüsst den vom Bund geplanten Ausbau der Härtefallhilfen und plant selbst, dem Kantonsrat eine Ergänzung seines Härtefallprogramms zu beantragen. Abgestützt auf Entscheide vom Dezember 2020 nimmt der Kanton aber bis 31. Januar 2021 Anträge für Darlehen und nicht rückzahlbare Beträge entgegen.
Sportanlagen
Die Schulsportanlagen, die Sportanlage Buchholz sowie das Hallenbad sind geschlossen. Ausgenommen sind Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und für den Spitzensport. Der Wettkampfbetrieb ist eingestellt. Ausgenommen ist der Spitzensport. Für die Anlagen besteht ein Schutzkonzept.
Das Hallenbad ist für Kinder und Jugendliche ab dem 10. und bis zum 16. Geburtstag an bestimmten Tagen geöffnet. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Hallenbads. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen das Hallenbad selbstständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sowie Personen über 16 Jahre sind nicht zugelassen.
Die frei zugänglichen Aussensportanlagen bleiben für individuell Sporttreibende zugänglich. Gruppentrainings bis 5 Personen sind weiterhin erlaubt, sofern eine Maske getragen oder der Mindestabstand wird.
Schulen
In Schulen ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsschulen) gilt generelle Maskenpflicht. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat diese Maskenpflicht per 25. Januar 2021 auf die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe ausgedehnt. Sie müssen auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maske tragen.
Einreise aus dem Ausland
Wer aus einem Risikoland oder -gebiet zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit und in der entsprechenden Verordnung, die unten im Bereich «Dokumente» angefügt ist. Auf der Webseite des BAG ist auch die jeweils aktuelle Liste der Staaten oder Gebiete zu finden, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.
Der Bundesrat hat zum Thema Einreise Änderungen beschlossen. Diese gelten ab dem 8. Februar 2021. Einreisende müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen.
Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere
Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.
Heime Uster
In den Heimen Uster gilt seit dem 26. Oktober 2020 die Stufe 4 ihres Corona-Schutzkonzeptes. Informationen zur geltenden Besuchsregelung finden Sie auf der Website der Heime Uster.