Unvereinbarkeitsregeln: SP Luzern sieht weiteren Handlungsbedarf

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Die SP Luzern begrüsst Fortschritte bei Unvereinbarkeitsregeln – sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Im Fokus: Magistratspersonen und Zeit nach dem Rücktritt.

Die Kantonalbank bei der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern.
Die Kantonalbank bei der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die SP Kanton Luzern unterstützt die Botschaft des Regierungsrates zur Aktualisierung der Unvereinbarkeitsregelungen.

Die Vorlage zeigt: Eine saubere Trennung von Ämtern und Privatinteressen ist die Basis für das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und staatliche Institutionen.

Für die SP ist jedoch klar: Der Einsatz gegen undurchsichtige Postenvergabe muss konsequent weitergeführt werden.

SP begrüsst die Anpassungen der Unvereinbarkeitsregelungen

Die Menschen auf der Strasse erwarten zu Recht, dass Politik transparent und uneigennützig funktioniert. Das zeigt die aktuelle Unterschriftensammlung für die SP-Initiative «Abzockerlöhne bei Staatsbetrieben stoppen».

Die SP Kanton Luzern setzt sich seit Langem für klare Leitplanken ein, um Interessenkonflikte, Machtkonzentration und Postenschacherei zu verhindern.

Sie begrüsst deshalb die von der Regierung mit B 96 vorgeschlagenen Anpassungen der Unvereinbarkeitsregelungen.

Durch die Schärfung von 18 verschiedenen Gesetzen wird sichtbar, wie verflochten Institutionen auf der Ebene des Kantons, der Gemeinden, der Gerichte und der kantonsnahen Organisationen sind.

Mehr Transparenz, klare Trennung und anerkannte Lebensrealitäten

Die klare Trennung zwischen dem Kantonsratsamt und leitenden Funktionen in der Verwaltung sowie in kantonsnahen Betrieben ist eine wichtige Errungenschaft. Mitglieder der strategischen und der operativen Leitung von Unternehmen wie der Luzerner Kantonalbank oder dem Kantonsspital sowie dem WAS Luzern können künftig nicht mehr im Kantonsrat sitzen.

«Wir haben im Kanton Luzern viel zu lange zugeschaut, wie sich Rollenkonflikte an den Schnittstellen zwischen Politik und Wirtschaft verfestigt haben. Es ist Zeit für klare Grenzen, um Interessenkonflikte zu unterbinden», so Andrea Pfäffli, SP-Kantonsrätin und Mitglied der Staatspolitischen Kommission.

Die SP begrüsst auch, dass künftig faktische Lebensgemeinschaften (Konkubinate) und eingetragene Partnerschaften den Ehepaaren gleichgestellt werden. Entscheidend für ein Befangenheitsrisiko ist nicht der Trauschein, sondern die tatsächliche persönliche Beziehung.

Lücken bei Magistratspersonen und der Zeit nach dem Rücktritt

Während für Verwaltungsangestellte eine neue Offenlegungs- und Meldepflichte eingeführt wird, fehlt eine analoge Regelung für Regierungsräte und Richter im Gesetz.

Diesbezüglich braucht es Korrekturen. Denn diese neue Pflicht soll gezielt dort greifen, wo ein Risiko für Befangenheit und Interessenskonflikte besteht. Und das betrifft auch Regierungsräte sowie Richterpersonen.

Ein kritischer Punkt bleibt zudem die Zeit nach dem Rücktritt aus einem Exekutivamt. Mit der derzeit laufenden Initiative «Abzockerlöhne bei Staatsbetrieben stoppen» verlangt die SP, dass Mandatsentschädigungen für Funktionen in kantonsnahen Organisationen während vier Jahren nach dem Rücktritt an den Kanton zurückfliessen, um «Postenschacherei» vorzubeugen.

«Wer heute als Regierungsrätin oder Regierungsrat zurücktritt, kann morgen ein Mandat in einem Leitungsgremium eines kantonsnahen Betriebs übernehmen. Das ist eine Lücke, die diese Vorlage nicht schliesst – und genau deshalb sammeln wir weiter Unterschriften», so Pia Engler, Präsidentin SP Kanton Luzern.

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