Zentralschweizer Kantone lehnen Umwandlung von Schutzstatus S ab
Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz lehnt die vom Bund geplante Umwandlung des Schutzstatus S in eine B-Bewilligung ab. Sie warnt in einer am Montag verschickten Mitteilung vor den finanziellen Folgen für Kantone und Gemeinden.

Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz (ZSODK) hat sich an ihrer Frühlingssitzung in Schwyz kritisch zum Vorhaben des Bundes geäussert. Besonders problematisch sei die finanzielle Belastung, die für Kantone und Gemeinden nach der geplanten Umstellung entstehen würde, hiess es im Communiqué der ZSODK.
Der Schutzstatus S sei als vorübergehendes Instrument geschaffen worden, betonten Kantone. Eine automatische Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung B nach fünf Jahren widerspreche «diesem Grundgedanken», hiess es weiter. «Sie würde den Status S faktisch von einem temporären Schutzinstrument zu einem dauerhaften Aufenthaltsmodell verändern», schrieb die ZSODK.
Gleichzeitig kritisieren die Kantone, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung nach fünf Jahren einstellen will, während die Sozialkosten bei den Kantonen verbleiben. Die ZSODK fordert deshalb mehr Kompetenzen bei der Festlegung der Sozialhilfe sowie eine Anpassung der Bundesregelung. «Wer nicht mehr mitfinanziert, darf den Kantonen auch nicht die Höhe der Sozialhilfe vorgeben», wird der ZSODK-Präsident und Nidwaldner Gesundheitsdirektor Peter Truttmann (GLP) in der Mitteilung zitiert.
Die ZSODK mit den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Zug trifft sich laut eigenen Angaben in der Regel zu zwei Sitzungen pro Jahr.






