Grüne Kanton Glarus: Parolen für September-Abstimmung stehen
Die Grünen empfehlen ein deutliches Nein zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» und ein Ja zum «E-ID Gesetz».

Die Grünen des Kantons Glarus haben ihre Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 28. September gefasst.
Sie empfehlen ein deutliches Nein zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» und ein Ja zum «E-ID Gesetz».
Nein zur ungerechten Immobiliensteuerreform
Der Bund schnürt ein Sparpaket, der Kanton Glarus ein Entlastungspaket und die drei Glarner Gemeinden drehen jeden Fünfer zweimal um.
Trotzdem wird mit dem «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» eine Vorlage auf den Weg gebracht, welche – solange die Hypothekarzinsen nicht über 2,5 Prozent steigen – Steuerausfälle in milliardenhöhe für die öffentliche Hand bedeutet.
Der Eigenmietwert ist eine Steuer, die alle Hausbesitzer zahlen. Er trägt zur Steuergerechtigkeit zwischen Hausbesitzern und Mietern bei. Wird er abgeschafft, benachteiligt man jene, die selbst nicht das Glück haben, ein Eigenheim zu besitzen – und das ist immerhin ein Grossteil unserer Gesellschaft.
Es drohte ein Rückschritt bei der Energiewende
Doch nicht nur die Waagschale zwischen Mietern und Hausbesitzern gerät in Schieflage. Bei heutigem Zinsniveau reicht die Streichung der Steuerabzüge von Sanierungs- und Hypothekarkosten nicht aus, um den wegfallenden Eigenmietwert auszugleichen.
Übrig bleiben Steuerausfälle und ein Rückschritt bei der Energiewende, weil energetische Sanierungen für Hausbesitzer teurer werden. Deshalb sprechen sich die Grünen des Kantons Glarus klar für ein Nein zur Vorlage aus.
Ja zu einer digitalen und sicheren Schweiz
An der Parolenfassung wurde ein einstimmiges Ja zum elektronischen Identitätsausweis beschlossen.
Dafür spricht aus Sicht der Grünen des Kantons Glarus, dass im Gesetz festgehalten ist, dass die E-ID freiwillig bleiben muss und keine Nachteile für diejenigen entstehen, die weiterhin die analogen Verfahren wählen.
Zudem ist – im Unterschied zu früheren Konzepten – der Schweizer Staat und nicht Privatfirmen für den Aufbau und Unterhalt der notwendigen Software zuständig.
Die Nutzung ist gratis und Personendaten werden nicht zentral gespeichert, sondern ausschliesslich auf dem Smartphone der Nutzer. So bleibt die Kontrolle über die persönlichen Daten jederzeit in den eigenen Händen.