Die französische Justiz wirft der UBS vor, französische Kunden dazu angestiftet haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Nun sagen zwei Chefinnen aus.
UBS
Die UBS konnte ihren Gewinn erhöhen. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen 2004 und 2012 seien Kunden von Schweizer Bankern angeworben worden.
  • Die UBS soll Franzosen angestiftet haben, Steuern zu hinterziehen, so die Justiz.
  • Die UBS-Europa- und die Personalchefin haben nun im Prozess ausgesagt.

Im Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs in Frankreich hat sich am Montag Christine Novakovic, die Chefin von UBS Europa, geäussert. «Ich kenne diese Bank. Ich weiss, dass wir nichts in der Art gemacht haben, wie es uns vorgeworfen wird», zitiert die Nachrichtenagentur AWP.

«Die Schweizer Vertreter der Bank waren hier, um ihre Kunden zu betreuen und nicht, um neue anzuwerben», so Novakovic. Ausserdem habe die UBS intern Weisungen erlassen. Die Mitarbeiter hätten demnach sowohl das französische Gesetz als auch das Schweizer Bankgeheimnis zu respektieren.

Novakovic kann Fehler nicht ausschliessen

In einem dieser Dokumente gebe es die sehr klare Anordnung: «Die Verantwortlichen dürfen den Kunden insbesondere nicht dabei behilflich sein, das Gesetz zu umgehen oder den Fiskus zu betrügen.»

Sie könne nicht ausschliessen, dass von den damals rund 90'000 Beschäftigten der Bank jemand einen Fehler gemacht habe. Sie habe damals noch nicht für die Bank gearbeitet. Sie könne aber sagen, dass es intern ein System gegeben habe, um die Respektierung der Gesetze zu gewähren.

gold ubs
UBS. - Keystone

Die gegen die UBS erhobenen Vorwürfe basierten auf fünf Mitarbeitern in Frankreich, sagte laut AFP Béatrice Lorin-Guérin. Es habe aber 697 davon gegeben, die nicht angehört worden seien.

«Wir sind nicht hier, um die Schweiz reicher zu machen. Sondern um die UBS in Frankreich weiterzuentwickeln», so die Personalchefin von UBS Frankreich. «Und ich glaube, das ist uns gelungen.»

Gelder am Fiskus vorbeigeschmuggelt?

Die französische Justiz wirft der UBS vor, französische Kunden dazu angestiftet haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden.

Die Grossbank war daher vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Dagegen legte die Bank Berufung ein.

Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März. Die Bank verlangt für sich einen Freispruch.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzEuroFreispruchUBS