Neues Corona-Mittel halbiert Risiko für sehr schwere Verläufe

Keystone-SDA
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USA,

Ein neues Corona-Medikament des US-Pharmakonzerns Merck reduziert bei Risiko-Patienten die Wahrscheinlichkeit von sehr schwerer Verläufe.

Merck & Co.
Das Logo des US-Pharmakonzerns Merck & Co. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein neues Corona-Medikament soll das Risiko auf sehr schwere Verläufe minimieren.
  • Das Medikament stammt vom US-Pharmakonzern Merck.
  • Zum Studienzeitpunkt gab es bei den Probanden keine Corona-Todesfälle.

Ein neues Corona-Medikament des US-Pharmakonzerns Merck reduziert bei Risiko-Patienten einer klinischen Studie zufolge deutlich die Wahrscheinlichkeit von sehr schwerer Verläufe.

Man wolle sich so schnell wie möglich um den Einsatz in den USA bemühen und auch entsprechende Anträge bei Behörden weltweit stellen, teilte der auch unter dem Namen MSD bekannte Konzern am Freitag mit. Die Arznei wird als Pille verabreicht.

Keine Todesfälle bei Probanden

In der Studie hätten Corona-Patienten mit milden bis moderaten Symptomen, die mit einem Placebo behandelt wurden, in 14,1 Prozent der Fälle innerhalb von 29 Tagen ins Krankenhaus gemusst oder seien gestorben, erläuterte Merck. In der Patienten-Gruppe, die mit dem Medikament Molnupiravir behandelt wurde, seien es mit 7,3 Prozent nur etwa halb so viele gewesen.

Die Zahlen basieren auf einer Auswertung der Daten von 775 Corona-Patienten. Alle Probanden wiesen mindestens einen Risikofaktor auf, der einen schweren Verlauf wahrscheinlich macht. In der Testgruppe, die das Merck-Medikament erhielt, habe es im Studienzeitraum keine Todesfälle gegeben.

Im selben Zeitraum seien acht Menschen gestorben, die das Placebo erhielten. Die Merck-Aktie sprang im vorbörslichen Handel am Freitag zeitweise um rund acht Prozent hoch.

Keine Zulassung von Swissmedic

In der Schweiz gibt es mit Veklury (Remdesivir) ein befristet zugelassenes Corona-Medikament. Dazu kommen die Arzneimittel «Casirivimab/Imdevimab» und «Sotrovimab», die zwar laut BAG noch keine Zulassung von Swissmedic erhalten haben aber unter Einhaltung gewisser Kriterien an Risikopatientinnen und -patienten verschrieben werden dürfen. Ihre Anwendung ist im Rahmen der Covid-19-Pandemie gemäss Artikel 21 der Covid-19-Verordnung 3 ausnahmsweise erlaubt.

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