Die EU-Kommission verhängte gegen die HSBC eine Busse in Millionenhöhe. Die britische Grossbank muss die Strafe nun aber vorerst doch nicht zahlen.
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Das Logo der britischen Grossbank HSBC. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die HSBC muss die Zinskartell-Busse zunächst nicht zahlen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat eine Aufhebung der Strafe bestätigt.
  • Die Strafe sei unzureichend begründet worden.

Die britische Grossbank HSBC kann eine Strafe wegen einer Teilnahme an einem Zinskartell vorerst abwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag die Aufhebung einer von der EU-Kommission verhängten Strafe von 33,6 Millionen Euro.

Die Strafe sei unzureichend begründet worden, begründet der Gerichtshof. Allerdings bestätigte der EuGH auch, dass HSBC an dem fraglichen Kartell beteiligt gewesen war.

Kommission verhängte Millionen-Geldbusse

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2016 entschieden, dass die drei Grossbanken Crédit Agricole, JPMorgan Chase und HSBC wegen Manipulationen des Referenzzinssatzes Euribor insgesamt rund 485 Millionen Euro Strafe zahlen sollten. Konkret verhängte die Kommission gegen HSBC eine Geldbusse in Höhe von etwa 33,6 Millionen Euro, gegen Crédit Agricole von gut 114 Millionen Euro und gegen JPMorgan Chase von mehr als 337 Millionen Euro.

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Das Logo der britischen Grossbank HSBC. - Keystone

Für die Brüsseler Wettbewerbshüter war es der Abschluss jahrelanger Ermittlungen zu dem Skandal. Die Banken klagten jedoch dagegen. Die Verfahren von Crédit Agricole und JPMorgan Chase vor dem Gericht der EU laufen noch.

Im Fall von HSBC hatte das Gericht der Europäischen Union bereits 2019 geurteilt und die Strafe aufgehoben. HSBC habe zwar illegal gehandelt, die verhängte Geldstrafe sei jedoch unzureichend berechnet worden. Diese Einschätzung teilt der EuGH nun in seinem Urteil.

Der Fall ist jedoch noch nicht vom Tisch: Die EU-Kommission hatte die Geldbusse im Sommer 2021 neu berechnet und bei 31,7 Millionen Euro festgelegt. Dagegen hat HSBC vor dem Gericht der EU in einem separaten Verfahren erneut geklagt.

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