Online-Marktplätze in der EU müssen Anzeigen auf Datenschutz prüfen
Online-Marktplatzbetreiber müssen in der EU nach einem EuGH-Urteil sensible Daten in Anzeigen prüfen.

Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy und Co. müssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) weitreichende Verantwortung für personenbezogene Daten in Anzeigen übernehmen. Plattformbetreiber seien verpflichtet, bereits vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten wie etwa Kontaktinformationen oder Bildern zu identifizieren und zu prüfen.
Verstosse eine Anzeige gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssten die Betreiber die Veröffentlichung verweigern, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie stärkten damit einer betroffenen Frau aus Rumänien den Rücken.
Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018 auf einer rumänischen Website eine Anzeige geschaltet und sie darin – ohne ihre Zustimmung – für sexuelle Dienstleistungen angeboten.
Inserat mit Fotos von Frau sowie ihrer Telefonnummer
Das Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten, hiess es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.
Doch da war es bereits zu spät: Auf anderen Internetseiten war die Anzeige samt der persönlichen Daten schon kopiert worden. Die Frau zog in Rumänien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor Gericht.
Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das zuständige rumänische Gericht den EuGH an.














