EuGH verurteilt Polen wegen Verstosses gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof verurteilte Polen wegen Verstössen gegen EU-Recht. Das Warschauer Verfassungsgericht hatte europäische Urteile abgelehnt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine eindeutige Entscheidung gegen die Republik Polen gefällt. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass Warschau fundamentale Prinzipien der europäischen Rechtsordnung missachtet hat.
Das Urteil bezieht sich auf die Weigerung des polnischen Verfassungsgerichts, europäische Rechtsprechung als bindend zu akzeptieren. Laut «RND» verstiess Polen damit gegen zentrale Säulen wie den Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts.
Die Europäische Kommission hatte das Verfahren gegen Polen eingeleitet und vor dem höchsten europäischen Gericht durchgesetzt. Das Urteil markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Durchsetzung europäischer Rechtsnormen gegenüber nationalen Widerständen.
Polen wegen Grundsatzverstösse verurteilt: Hintergrund der polnischen Justizreformen
Die Wurzeln des Konflikts liegen in den umstrittenen Justizreformen der ehemaligen PiS-Regierung. Diese hatte das polnische Gerichtssystem grundlegend umgestaltet und dabei nach Experteneinschätzung die Gewaltenteilung geschwächt.
Der polnische Verfassungsgerichtshof hatte 2021 in zwei Urteilen die Autorität des EuGH in Frage gestellt, berichtet der «Spiegel». Europäische Richter würden ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie sich in nationale Justizangelegenheiten einmischen.
Die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit verfolgte damals eine Strategie der Konfrontation mit europäischen Institutionen. Diese Politik führte zu anhaltenden Spannungen zwischen Polen und der Europäischen Union über mehrere Jahre hinweg.
Ablehnung der Verfassungsidentität als Schutzschild
Die Luxemburger Richter wiesen polnische Argumente zur Verfassungsidentität kategorisch zurück. Sie betonten, dass sich Mitgliedstaaten nicht auf nationale Besonderheiten berufen können, um europäische Grundwerte zu umgehen.

Rechtsstaatlichkeit, effektiver Rechtsschutz und richterliche Unabhängigkeit seien für alle EU-Länder verbindliche Verpflichtungen. Dem «RND» zufolge können sich Mitgliedstaaten von diesen Werten nicht nachträglich lossagen, nachdem sie der Union beigetreten sind.
Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts
Der EuGH äusserte gravierende Bedenken bezüglich der Legitimität des polnischen Verfassungsgerichts. Die Richter stellten fest, dass das Warschauer Gericht nicht den Standards eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts entspricht.
Besonders kritisiert wurden Unregelmässigkeiten bei der Ernennung mehrerer Verfassungsrichter. Laut dem «Spiegel» verstiessen auch die Ernennungsverfahren der ehemaligen Gerichtspräsidentin 2016 gegen grundlegende Regeln.
Aktuelle politische Entwicklungen unter Tusk
Die neue polnische Regierung unter Donald Tusk hat bereits eine Kehrtwende eingeleitet. Warschau erkannte die im Urteil kritisierten Verstösse vollumfänglich an und signalisierte Reformbereitschaft.

Trotz dieser politischen Wende musste der EuGH das anhängige Verfahren zu Ende führen. Die liberal-konservative Regierung steht nun vor der Aufgabe, das Vertrauen in die polnische Justiz wiederherzustellen.
















