Hans-Ulrich Bigler

Hans-Ulrich Bigler: Wie hältst du es mit der direkten Demokratie?

Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler

Knonaueramt,

«Achte beim Zuhören der 1. Augustrede darauf, wer Klartext spricht. Und wer mit diffusen Argumenten die Fakten zu verwedeln sucht», schreibt Hans-Ulrich Bigler.

SGV
1. August auf dem Vierwaldstättersee. - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Alt Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (SVP) schreibt regelmässig Kolumnen auf Nau.ch.
  • Heute schickt uns Bigler einen Leitfaden für die 1. Augustreden.

Während langsam die Dämmerung hereinbricht und das Feuer zu lodern beginnt, lauscht das Publikum gebannt auf die Überlegungen zur Lage der Nation. Wieder ist 1. August – und damit die Zeit der patriotischen Reden landauf, landab.

Andächtig wird an den Festbänken ein Stück Bratwurst in den Mund geschoben, um diesen nach einem grossen Schluck Bier wieder sauber zu wischen.

Eine Prognose sei gewagt: Kaum eine Rede wird um Aussagen zur Demokratie herumkommen. Und ebenso sicher wird darauf hingewiesen, dass diese – je nach politischer Präferenz – gefährdet ist, gestärkt werden muss – oder das Fundament allen politischen Handelns ist.

Doch wie halten es die Redner mit der Demokratie jenseits schöner Worte tatsächlich? Ein Leitfaden, worauf Sie bei Ihrer persönlichen Bewertung achten können.

Hans-Ulrich Bigler Eth Zürich
Hans-Ulrich Bigler schreibt regelmässig Kolumnen auf Nau.ch. - Nau.ch

Demokratieverständnis unserer Beamten

Beginnen wir bei einem unverfänglichen Thema, dem Demokratieverständnis unserer Beamten.

Achten Sie darauf, ob dieser Aspekt überhaupt angesprochen wird. Offen gesagt, es ist kaum damit zu rechnen. Dabei wird in den Beamtenstuben ganz unverfroren Macht ohne demokratische Legitimation ausgeübt.

Wille der Politik oder Wille der Verwaltung?

Ein exemplarischer Fall aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Eine Motion aus dem Jahre 2020 (!) beauftragte das BAG, für Medtech-Produkte – lebensnotwendig für unsere Bevölkerung – nebst der Zulassung durch die EU ebenso diejenige aus den USA ohne «Swiss Finish» zu akzeptieren.

Damit sollen Versorgungsengpässe beispielsweise für Herzschrittmacher vermieden werden. Die Haltung des BAG nach geschlagenen sechs Jahren: Unverändert bleibt eine «vereinfachte Konformitätsprüfung» notwendig. Dies entgegen der Motion, die nie eine derartige Prüfung verlangte. Was gilt, Wille der Politik oder Wille der Verwaltung?

Rahmenabkommen zwischen Schweiz und EU

Heftig gestritten wird in den 1. Augustreden mit Sicherheit um die Bewertung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Schönfärberisch wird inzwischen von den Bilateralen III gesprochen, worauf noch zurückzukommen ist.

Die Befürworter dieses Vertragswerkes, an vorderster Front eine Nationalrätin aus der Mitte, die in die Öffentlichkeit hinausposaunte, die zweitausend Seiten müssten gar nicht erst gelesen werden. Es gehe nämlich nicht um den Vertragsinhalt.

Viel wichtiger sei angesichts des ausgebrochenen Zollstreits mit dem amerikanischen Präsidenten, Sicherheit unter dem Schutzschirm der EU zu finden.

Anstelle eines Kommentars hilft hier ein Zitat von Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der USA, zum Nachdenken weiter: «Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.»

Thema «Bilaterale III»

Und damit kommen wir zurück zum Thema «Bilaterale III». Unter bilateralen Verträgen versteht man eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Für einmal sei auf eine Studie der Stiftung für direkte Demokratie, eher im linken Spektrum anzusiedeln, zurückgegriffen. Mit Blick auf unsere Demokratie eine wahre Fundgrube.

Zunächst weist sie darauf hin, dass bilaterale Verträge statischer Natur sind, um dann fortzufahren: «Das neue Abkommenspaket «Bilaterale III» sieht demgegenüber mit der dynamischen Rechtsübernahme eines zentralen institutionellen Elements vor, das die laufende und verpflichtende Anpassung der bilateralen Abkommen an die Weiterentwicklung des EU-Rechts bewirkt.»

Erhalt und Eigenständigkeit der Demokratie

Damit stellt sich die drängende Frage nach Erhalt und Eigenständigkeit unserer Schweizer Demokratie.

Die Studienautoren kommen zu einem klaren Urteil. «Das Parlament, die Stimmberechtigten und die Kantone verlieren an Einflussmöglichkeiten. So verliert beispielsweise das Parlament im Rechtsetzungsprozess zugunsten des Bundesrates und der Bundesverwaltung an Einfluss, insbesondere in der Phase der Erarbeitung von Rechtsakten. Auch Volks- und Kantonsreferenden stehen unter Druck, da bei einer Ablehnung der Übernahme von EU-Recht Ausgleichsmassnahmen der EU drohen.»

Und weiter: Eine verstärkte Rolle im Rechtsetzungsprozess bei der dynamischen Rechtsübernahme käme hingegen zum einen der EU und zum anderen dem Bundesrat und der Bundesverwaltung zu.

Interessierst du dich für 1. Augustreden?

Wie hältst du es mit unserer direkten Demokratie?

Achten Sie beim Zuhören Ihrer Augustrede also genau darauf, wer diesen Klartext spricht – und wer mit diffusen Argumenten die Fakten zu verwedeln sucht.

Die einfache Frage lautet in jedem Fall: Wie hältst du es mit unserer direkten Demokratie?

Professor Paul Richli, Experte für öffentliches Recht an der Uni Luzern, spricht hier jedenfalls Klartext. Seiner Meinung nach handelt es sich bei diesem neuen institutionellen Abkommen mit der EU um einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel. In der Konsequenz warnt er vor einer schleichenden Aufgabe der schweizerischen Souveränität und demokratischen Selbstbestimmung.

Letzter Checkpunkt: EU-Abstimmung

Und damit sind wir beim letzten Checkpunkt in Sachen Augustrede zur Demokratie. Wie halten es die Redner mit der Frage, ob in der EU-Abstimmung bloss das Volks- oder angesichts des tiefgreifenden Paradigmenwechsels eben zusätzlich auch das Ständemehr notwendig ist?

Die Debatte erhitzt die Gemüter. Bilden Sie sich vor dem Hintergrund obenstehender Überlegungen Ihre eigene Meinung.

Der grosse griechische Philosoph Sokrates kann weiterhelfen. «Es gibt nur ein einziges Gut für den Menschen: Das Wissen, und nur ein einziges Übel: Unwissenheit.»

Hans-Ulrich Bigler SRG
Nau.ch-Kolumnist Hans-Ulrich Bigler. - Nau.ch

Zur Person

Hans-Ulrich Bigler ist Ökonom und war von 2008 bis 2023 Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). Er ist im Vorstand mehrerer Verbände und sass von 2015 bis 2019 für die FDP im Nationalrat. Heute ist Bigler SVP-Mitglied.

Kommentare

User #3227 (nicht angemeldet)

Direkte Demokratie? Ach, sie meinen das Vetorecht?

User #4317 (nicht angemeldet)

Ich erwarte, dass die SVP in Lederhosen und Dirndl auftritt.

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