Hans-Ulrich Bigler

Hans-Ulrich Bigler: AHV-Finanzierung ist eine Hängepartie!

Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler

Knonaueramt,

Eine Einigung der Räte sei zwingend, wenn die AHV-Finanzierung langfristig gesichert sein solle, schreibt Kolumnist Hans-Ulrich Bigler.

Alte Leute
Die AHV-Finanzierung ist ein grosses Thema. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Alt Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (SVP) schreibt regelmässig Kolumnen auf Nau.ch.
  • Heute äussert sich Bigler über die AHV-Finanzierung.
  • In dieser Sommersession komme es zum Showdown.

Mit grossem Mehr stimmte das Stimmvolk vor zwei Jahren der Einführung einer 13. AHV-Rente zu. Kostenpunkt vier bis fünf Milliarden Franken.

Ohne Zusatzfinanzierung ist die AHV bereits in drei Jahren im Defizit. Während im Verlauf des Abstimmungskampfs kaum über die Finanzierung gesprochen wurde, ist dies nun der grosse Elefant, der im Raum steht.

Im Anschluss an die Volksabstimmung nahm die Diskussion zu Finanzierungsvarianten Fahrt auf.

Wie nicht anders zu erwarten, wurden dabei auch exotische Ideen geäussert: Einführung einer Erbschaftssteuer, Erhöhung der Vermögenssteuer oder Kapitaltransaktionssteuer. Kurz zusammengefasst so ziemlich alles was an der Urne kaum mehrheitsfähig ist.

Sollte das Rentenalter erhöht werden?

Showdown in der Sommersession

Der Bundesrat hat sich auf das Machbare konzentriert. Zur Disposition stellte er Zuschläge in den Lohnnebenkosten und Erhöhung der Mehrwertsteuer.

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Das sieht das Parlament anders. Im Raum steht die Forderung des Nationalrates nach Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Demgegenüber schlägt der Ständerat eine Mischvariante aus Erhöhung der Mehrwertsteuer und Lohnzuschläge vor. In dieser Sommersession kommt es zum Showdown.

Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler. - Nau.ch

Frage der Finanzierungsgerechtigkeit

In der Bewertung dieser beiden Stossrichtungen geht es zunächst um die Frage der Finanzierungsgerechtigkeit. Die Argumentation ist für beide Lösungen schlüssig.

Entscheidend ist wohl eher, welche politische Absicht dahintersteht.

Die Begründung zur Mehrwertsteuererhöhung zielt darauf ab, dass die gesamte Bevölkerung die Finanzierung der Mehrkosten mitträgt. Das scheint auf den ersten Blick einleuchtend.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Belastung für tiefere Einkommen höher ist als für grosse Einkommen. Eine absolute Gerechtigkeit lässt sich damit also nicht erreichen.

Müssen Jungen die Zeche bezahlen?

Neue Lohnzuschläge wiederum halten am geltenden System der AHV-Finanzierung fest. Gegner behaupten, dass damit die Jungen die Zeche zu bezahlen hätten.

Tatsächlich sind sie über die längere Beitragsdauer länger davon betroffen als ältere Arbeitnehmende. Allerdings würde das in der Logik dem bisher geltenden Umlageprinzip entsprechen. Aktive Arbeitnehmende zahlen zu Gunsten der Pensionierten ein. Aber: Auch Aktive werden irgendwann zu Pensionierten und damit ist die Gerechtigkeit gegeben.

Was bei den Gegnern aber hinzukommt, ist die Sorge um die abnehmende Standortqualität. Höhere Lohnzuschläge belasten die Lohnnebenkosten – und damit die Wettbewerbsqualität der Schweizer Wirtschaft. Das ist nicht von der Hand zu weisen.

Keine absolute Gerechtigkeit

Umgekehrt ist aber auch festzustellen, dass höhere Lohnnebenkosten teilweise via tiefere Lohnanpassungen auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden. Also auch hier keine absolute Gerechtigkeit.

Und damit kommen wir zur Frage, was politisch wirklich angestrebt wird. Im Raum steht die Anpassung des Rentenalters, dessen Erhöhung für eine nachhaltige Zusatzfinanzierung sorgen würde. Dieses Ziel favorisiert die Mehrheit des Nationalrates. Grund, weshalb die Mehrwertsteuererhöhung zeitlich befristet werden soll. Das Kalkül dahinter, in der anschliessenden Diskussion zur AHV-Grundsatzreform 2030 könnte diese Erhöhung verankert werden.

Weg des Kompromisses im Ständerat

Der Ständerat verfolgt in seinen Überlegungen den Weg des Kompromisses. Mit diesem Vorgehen dürfte die Mehrheit von einer Anpassung des Rentenalters absehen wollen.

Zudem wird eine unbefristete und damit nachhaltige Finanzierungslösung angestrebt.

Insgesamt haben beide Varianten ihre Wahrheiten. Für was man sich entscheidet, hängt wohl wie dargestellt in erster Linie von der eigenen politischen Zielsetzung (sprich Rentenalter anpassen ja oder nein) ab.

Eines ist indessen klar. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer muss eine Volksabstimmung an der Urne bestehen. Und hier ist nicht auszuschliessen, dass eine Vorlage abgelehnt wird.

Im Klartext bedeutet dies, dass der Nationalratsvorschlag unter Umständen riskiert, mit leeren Händen dazustehen. Oder anders gesagt, die Finanzierung unserer AHV wäre nicht einmal mehr kurzfristig gesichert.

Bei der Ständeratsvariante hingegen wäre zumindest mit den zusätzlichen Lohnprozenten ein Teil der AHV-Mehrfinanzierung im Trockenen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Räte im Rahmen eines Differenzbereinigungsverfahrens einigen. Das Resultat bleibt abzuwarten. Sicher ist nur, dass diese Sommersession Klarheit schaffen wird.

Eines ist aber heute schon klar: Eine Einigung ist zwingend, wenn die AHV-Finanzierung langfristig gesichert sein soll. Politische Verantwortung wahrnehmen ist für einmal keine leere Floskel.

Hans-Ulrich Bigler Eth Zürich
Hans-Ulrich Bigler schreibt regelmässig Kolumnen auf Nau.ch. - Nau.ch

Zur Person

Hans-Ulrich Bigler ist Ökonom und war von 2008 bis 2023 Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). Er ist im Vorstand mehrerer Verbände und sass von 2015 bis 2019 für die FDP im Nationalrat. Heute ist Bigler SVP-Mitglied.

Kommentare

User #2706 (nicht angemeldet)

Eine Hängeparty, gute Idee.

User #4624 (nicht angemeldet)

So ein Unsinn

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