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Auch Nationalrat verlangt Volks- und Ständemehr für «Bilaterale III»

Redaktion
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Bern,

Volk und Stände sollen Ja sagen müssen zu den «Bilateralen III». Die Nationalratskommission unterstützt diesen Weg der Ständeratskommission.

EU
Die EU wollte die Verhandlungen mit der Schweiz über ein Abkommen bis Ende dieses Jahres zum Abschluss bringen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission fordert ebenfalls das Volks- und Ständemehr.
  • Zuvor hatte sich bereits die Ständeratskommission dafür ausgesprochen.
  • Das Vertragspaket «Bilaterale III» habe eine grosse Bedeutung.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragt mit einer parlamentarischen Initiative, die Genehmigung des Vertragspakets in einer Übergangsbestimmung in der Verfassung vorzusehen.

Die Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) schloss sich mit 15 zu 10 Stimmen diesem Vorgehen an.

Es sei sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der Abkommen nötigen Erlasse und Gesetzesänderungen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist, heisst es im Initiativtext unter anderem.

Grosse Bedeutung des Vertragspakets

Diese Klarstellung in der Verfassung erlaube eine Abstimmung von Volk und Ständen, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag zum Kommissionsentscheid. Die grosse Bedeutung des Vertragspakets rechtfertige das. Die Verträge hätten verfassungsrechtlichen Charakter.

Allerdings findet eine Mehrheit der SPK-N, dass ein obligatorisches Referendum sui generis zu den EU-Verträgen der einfachere Weg wäre, damit Volk und Stände darüber abstimmen könnten. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt sie deshalb, dass die Ständeratskommission diese Alternative zur Verfassungsänderung vertieft prüft.

Braucht es für die «Bilaterale III» das Volks- und Ständemehr?

Eine Minderheit der SPK-N lehnt die Initiative der SPK-S ab. Mit einer Verfassungsänderung könnten die Abkommen und die Umsetzungsgesetzgebung nicht in einem Paket zur Abstimmung gebracht werden, heisst es dazu. Innerstaatliche Kompromisse, etwa zum Lohnschutz und damit die Bilateralen III, würden so gefährdet.

Der Minderheit stellt sich auch die Frage, weshalb die selben Personen ein Referendum sui generis als verfassungsmässig bezeichnen und gleichzeitig eine Verfassungsänderung forderten.

Kommentare

User #2680 (nicht angemeldet)

Mein Vertrauen in unsere Parlamentarier, ist durch diesen Entscheid wieder etwas gewachsen.

User #5240 (nicht angemeldet)

Hört doch bitte auf diesen Vertrag bilateral zu nennen! Möglicher Staatsvertrag reicht, aber bilateral ist hier aber gar nichts.

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