Bundesgericht

Löschung von DNA-Profil eines Klima-Aktivisten angeordnet

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat angeordnet, DNA-Profile von Klima-Aktivsten zu löschen. Die Massnahmen der Staatsanwaltschaft wurden als unverhältnismässig beurteilt.

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Ein Polizist hält eine DNA-Probe in seiner Hand. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat angeordnet, das DNA-Profil eines Klima-Aktivisten zu löschen.
  • Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei unverhältnismässig.
  • Aus dem selben Grund muss diese auch Fingerabdrücke von Aktivisten löschen.

Das DNA-Profil und die Fingerabdrücke eines Klima-Aktivisten müssen gelöscht werden. Dies hat das Bundesgericht angeordnet. Der Aktivist hatte 2019 an der Blockade eines Bankgebäudes in Basel teilgenommen.

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Polizisten räumten die Blockade der Aktivisten vor dem UBS-Bürogebäude am Aeschenplatz in Basel. (Archivbild) - SDA

Auch die Fingerabdrücke von zwei weiteren Teilnehmern der Klima-Aktionstage im Juli 2019 müssen gelöscht werden. Das Bundesgericht hat in einem Urteil von Ende April entschieden, dass die von der Staatsanwaltschaft ergriffenen Massnahmen unverhältnismässig seien.

Bundesgericht ordnet Löschung an

Die Staatsanwaltschaft führt gegen die drei Personen eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Nötigung, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diensterschwerung.

bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne dürfte im Fall des Syrers in Thurgau das letzte Wort haben. - Keystone

Teilnehmer der Blockade-Aktion sollen die Eingänge blockiert und Aufforderungen der Polizei nicht befolgt haben. Auf beschädigten Gegenständen wurden laut Urteil des Bundesgerichts keine DNA-Proben oder Fingerabdrücke sichergestellt.

Für weitere Straftaten fehlen Anhaltspunkte

Für frühere oder zukünftige Straftaten einer gewissen Schwere fehlten jedoch konkrete Anhaltspunkte. Die Speicherung der Fingerabdrücke beziehungsweise des DNA-Profils bei den drei Personen ist gemäss Bundesgericht deshalb unverhältnismässig.

Das Gericht führt zudem aus, dass die Aktion friedlich verlaufen sei. Sie stehe unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sie unterscheide sich erheblich von Demonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen. Eine systematische Erfassung politisch aktiver Personen könne ausserdem einen Abschreckungseffekt haben.

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