Ziegler-Prozess: Staatsanwalt fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe
Fünf Jahre Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 14 Tagen Untersuchungshaft: So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Hans Ziegler.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Ziegler-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Freiheitsstrafe.
- Für den zweiten Angeklagten werden 28 Monate Freiheitsstrafe gefordert.
Der Staatsanwalt forderte, Ziegler sei der Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformation als Primär-Insider schuldig zu sprechen. Der Angeklagte habe sich zudem bestechen lassen.
Der zweite Angeklagte, der sich vor Gericht wegen Impf-Nebenwirkungen dispensieren liess, sei der Verletzung des Fabrikations-und Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie der Bestechung einer Privatperson schuldig zu sprechen.
Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft 28 Monate Freiheitsstrafe. Davon seien 14 Monate zu vollziehen und 14 Monate mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben.