Bundesgericht kippt Zusatzkredit-Beschluss
Das Bundesgericht hat den vom Gemeinderat Zumikon genehmigten Zusatzkredit für die Asylunterkunft aufgehoben – die Fünf-Millionen-Schwelle wurde überschritten.

Wie die Gemeinde Zumikon mitteilt, richtete sich der Stimmrechtsrekurs des Zumiker Stimmberechtigten gegen einen vom Gemeinderat im März 2024 als Gebundene Ausgabe genehmigten Zusatzkredit von 498'000 Franken für die Realisierung der Asylunterkunft für bis zu 48 Personen im Gebiet Farlifang.
Zuvor hatten die Stimmberechtigten im Juni 2023 an einer Gemeindeversammlung dem Baukredit von 4,54 Millionen Franken zugestimmt. Der Rekurrent argumentierte, dass die Ausgaben für die Asylunterkunft zusammen mit dem Zusatzkredit die Schwelle von fünf Millionen Franken überschreiten.
Ab dieser Schwelle müssen Finanzvorlagen in der Gemeinde Zumikon an die Urne gebracht werden. Der Zusatzkredit war notwendig geworden, weil die am ausgetrockneten Markt erhältliche kostengünstigste Vergabe an ein Totalunternehmen höher war, als der von der Gemeindeversammlung genehmigte Verpflichtungskredit. Dadurch lagen die Totalkosten mit 5,038 Millionen Franken knapp über der genannten Fünf-Millionen-Schwelle.
Der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht hatten noch dem Gemeinderat recht gegeben und sein Vorgehen gestützt. Das Bundesgericht ist kürzlich zu einem anderen Resultat gekommen und hat den Zusatzkredit-Beschluss des Gemeinderats aufgehoben.
Rasch Klarheit schaffen
«Wir wollen nun möglichst rasch Klarheit schaffen», sagt Gemeindepräsident Stefan Bührer. Der Gemeinderat wird deshalb den Zusatzkredit für die Realisierung der Asylunterkunft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Urne bringen. Aufgrund der Vorlaufzeiten für solche Geschäfte visiert er das Abstimmungswochenende vom 30. November 2025 an.
Vorgängig wird die Höhe des Zusatzkredits nochmals überprüft, da sich die notwendige Summe aufgrund der Bauteuerung weiter erhöht haben könnte. In der Vorlage wird die Gemeinde auf die Gesamtkosten für die Asylunterkunft und den von der Gemeindeversammlung bereits bewilligten Baukredit hinweisen.
Der Gemeinderat Zumikon ist zuversichtlich, dass die Stimmberechtigten die Asylunterkunft auch an der Urne unterstützen. Je rascher die Gemeinde über eine eigene Lösung verfügt, desto besser und kostengünstiger.
Zurzeit muss Zumikon in der Nachbargemeinde Küsnacht Wohnraum anmieten, um die vom Kanton festgelegte Asylquote zu erfüllen. Dabei handelt sich um eine befristete Lösung.