Strafverfolgungsbehörden sollen künftig mehr Informationen aus dem DNA-Profil herauslesen dürfen. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) sprach sich im Einklang mit dem Bundesrat für das neue DNA-Profil-Gesetz mit der Zulassung der sogenannten Phänotypisierung aus.
nasenabstriche corona
Nasenabstriche bei Corona könnten laut einer Studie weniger aussagen als Speichelproben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/EPA DPA/STEPHAN JANSEN

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Strafverfolgung sollen künftig mehr DNA-Profile zur Hilfe gezogen werden.
  • Dafür hat sich die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats ausgesprochen.
  • Die Vorlage zum DNA-Profil-Gesetz kommt am 5. Mai ins Parlament.
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Strafverfolgungsbehörden sollen künftig mehr Informationen aus dem DNA-Profil herauslesen dürfen. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) sprach sich im Einklang mit dem Bundesrat für das neue DNA-Profil-Gesetz mit der Zulassung der sogenannten Phänotypisierung aus.

Der Entscheid für das neue DNA-Profil-Gesetz fiel mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Vorlage kommt an der Sondersession des Nationalrats am 5. Mai ins Parlament.

Deliktskatalog für Fahndungsmethode

Für die Kommissionsmehrheit ist die Phänotypisierung nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet, sondern dient der Eingrenzung von Personenkreisen bei einer Ermittlung. Durch sie werde die Strafverfolgung effizienter.

Eine Kommissionsminderheit verlangte einen Deliktskatalog für die Anwendung dieser Fahndungsmethode. Das scheiterte mit 13 zu 12 Stimmen.

Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission bei ihrem Rat die Streichung einer Klausel, wonach der Bundesrat bei der Phänotypisierung ausser den im Gesetz vorgesehenen Merkmalen weitere aufnehmen kann. Im Gesetz vorgesehen sind Alter, Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie die geografische Herkunft. Die SiK-N hält fest, dass der Gesetzgeber über eine Ausweitung befinden soll.

Die Kommission stimmte einem Antrag zur Aufbewahrung und Vernichtung von DNA-Proben zu. Neu sollen Proben aus Massenuntersuchungen nach Abschluss der Untersuchung und auf Antrag der Verfahrensleitung vernichtet werden. Proben für eine Nachtypisierung dürfen nur zur Eingrenzung eines Personenkreises bei der Suche nach einer Verwandtschaft aufbewahrt werden.

Kantone haben offenes Ohr

Eine Regelung für DNA-Proben bei Suiziden hiess die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen gut. Die Entnahme kann demnach bei gewissen Fällen zur Aufdeckung schwerer Straftaten beitragen.

Im weiteren beschloss die SiK mit 16 zu 9 Stimmen dem Nationalrat eine Änderung beim Wehrpflichtersatz vorzuschlagen. Neu sollen Schweizergardisten von der Abgabe befreit werden. Mit ihrem Einsatz trügen sie zum Image der Schweiz im Ausland bei, lautet die Begründung.

In der Vernehmlassung stiess das Anliegen bei der Mehrheit der Kantone auf offene Ohren. Das Wallis und die Waadt lehnten die Befreiung zwar nicht ab, verwiesen aber auf die Rechtsgleichheit und die konfessionelle Neutralität des Staats.

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