Gerichtsurteil zu AT1: UBS droht eine 16-Milliarden-Schuldenlast
Entscheid zu AT1: Das Bundesverwaltungsgericht könnte die UBS verpflichten, 16 Milliarden Franken an ehemalige Credit Suisse-Anleiheinhaber zurückzuzahlen.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen im Wert von rund 16,5 Milliarden Franken bei der Credit Suisse war rechtswidrig.
Die Finanzmarktaufsicht Finma hatte die Anleihen bei der Rettungsfusion von Credit Suisse und UBS per Notverordnung für wertlos erklärt. Das Urteil betrifft tausende Anleger, berichtet «Cash».
Urteil zu AT1 bedeutet Milliarden-Schuldenlast
Der Entscheid sagt, dass sowohl eine vertragliche als auch eine gesetzliche Grundlage für die drastische Massnahme fehlte. Demnach habe die Credit Suisse beim Abschreibzeitpunkt noch über ausreichend Kapital verfügt.
Die Schweizer Notverordnung, auf die sich die Finma stützte, sei laut Gericht zum Teil verfassungswidrig. Die Bundesregierung ergänzte die Notverordnung kurz vor der Übernahme um einen Passus.
Internationale Reaktionen und weitere Schritte
Die Finma und das Eidgenössische Finanzdepartement nehmen das Urteil zur Kenntnis. Sie analysieren die Konsequenzen, so ein Sprecher gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht.
Zahlreiche Investoren aus Asien, dem Nahen Osten und den USA fordern Entschädigung. Sie haben zudem internationale Klagen angestrengt – bislang aber ohne Erfolg, so das «Handelsblatt».

Wirtschaftsexperten kritisieren den Entscheid teils scharf und warnen vor möglichen Folgen für die Finanzstabilität und die Reputation des Schweizer Bankensektors. Die Entscheidung des Bundesgerichts steht noch aus und könnte die Schweizer Bankenlandschaft nachhaltig beeinflussen, so das «SRF».