Gericht

CS-Kläger erreichen Etappensieg vor Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Rund 3000 Personen klagten gegen die Abschreibung von AT1-Anleihen bei der CS-Übernahme. Nun gibt das Bundesverwaltungsgericht ihnen recht.

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Die CS-Kläger erreichen vor Gericht einen Etappensieg. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht hob die AT1-Abschreibung bei der CS-Übernahme auf.
  • Die Abschreibung von 16,5 Mrd. Franken war Teil des Massnahmenpakets von März 2023.
  • 3000 Kläger erhielten Recht, die Rückabwicklung ist aber noch nicht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Abschreibung von AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auf. Der von der Finanzmarktaufsicht verfügte Schritt hat keine Rechtsgrundlage, wie das Gericht in einem Teilentscheid festhält.

Ursprung des Falls ist das Massnahmenpaket. Dieses hatten das Eidgenössische Finanzdepartement, die Finma, die Nationalbank sowie die beiden Banken bei der Rettungsaktion im März 2023 beschlossen.

3000 Beschwerdeführer klagten in 360 Verfahren

Teil davon war die Abschreibung der Additional Tier 1 Kapitalinstrumente (AT1-Instrumente) im Nominalwert von etwa 16,5 Milliarden Franken. In einer Ergänzung der Notverordnung ermächtigte der Bundesrat die Finma zu der entsprechenden Verfügung.

Dagegen klagten 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen in seinem Teilentscheid recht und hob die Verfügung auf.

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Über die Rückabwicklung hat das Gericht noch nicht entschieden. Es sistiert die anderen Verfahren, bis die Aufhebung rechtskräftig ist.

Kein Kommentar von der UBS

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wird weder von der UBS noch der Finanzmarktaufsicht Finma kommentiert.

Die Finma nehme den Teilentscheid des BVGer entgegen, erklärte eine Finma-Sprecherin gegenüber der AWP lediglich.

Sie werde diesen nun analysieren. Vom Finanzdepartement EFD hiess es zusätzlich: «Wir weisen aber auch darauf hin, dass der Bund bzw. das EFD in dem Verfahren nicht Partei ist.»

Die UBS kommentiere den Entscheid nicht, hiess es bei der Grossbank. In der Vergangenheit hatten UBS-Vertreter betont, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen ein wichtiges Element für die CS-Übernahme gewesen sei.

Kommentare

User #3736 (nicht angemeldet)

Eine sehr interessante Situation.

User #2777 (nicht angemeldet)

KKS hat das Recht gebrochen damals!

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