AT1-Anleihen und ihre Bedeutung im Fall der CS-Übernahme
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS 2023 führte zu massiven Verlusten für AT1-Anleiheinhaber.

Bei der Übernahme der Credit Suisse duch die UBS im März 2023 spielten sogenannte AT1-Anleihen eine wichtige Rolle. Damals hatte die Finma solche Papiere im Wert von über 16 Milliarden Franken per sofort für wertlos erklärt.
AT1 steht für Additional Tier-1. Solche Anleihen sind hybride Bank-Instrumente: Sie gelten als risikoreiches Kapital, das eine Bank in Krisenzeiten heranzieht. Im Gegenzug zahlt sie höhere Zinsen.
In den Vertragsbedingungen dieser Papiere ist jedoch meist festgelegt, dass sie bei einem sogenannten Viability Event – also wenn die Bank in ernsthafte Schieflage gerät oder staatliche Hilfe benötigt – vollständig auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.
Kritiker sehen Gläubiger-Hierarchie verletzt
Solche Papiere wurden von vielen Schweizer Banken im Nachgang zur grossen Finanzkrise 2008 herausgegeben.
Als die CS im Frühjahr 2023 in gravierende Schieflage geraten war und die UBS als Retter eingesprungen war, ordnete die Finanzmarktaufsicht (Finma) an, sämtliche AT1-Anleihen der CS mit einem Nominalwert von über 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben. Gleichzeitig übernahm die UBS die CS in einem staatlich arrangierten Notfalldeal mit Unterstützungsmassnahmen von Bund und Nationalbank.
Während die Inhaber der AT1-Papiere ihr Geld verloren, erhielten Aktionäre im Rahmen der Übernahme zumindest eine geringe Entschädigung in Form von UBS-Aktien. Kritiker sehen darin eine Verletzung der Hierarchie von Gläubigern und Eigentümern.
Klagen gegen Schweiz und Finma
Zahlreiche Investoren – darunter Fonds und institutionelle Anleger aus Asien, dem Nahen Osten und den USA – klagten daraufhin gegen die Schweiz und die Finma. In den USA forderten Kläger über 370 Millionen Dollar Schadenersatz. Ein Bundesgericht in New York wies die Klage Ende September 2025 jedoch ab: Die Schweiz könne aufgrund diplomatischer Immunität nicht vor US-Gerichten verklagt werden.
Auch in der Schweiz laufen Verfahren. Rund 3000 Anleger haben rund mehr als 360 Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun in einem Musterfall, dass für den Entscheid zur Abschreibung der Anleihen keine Rechtsgrundlage bestand. Das letzte Wort dürfte in der Sache jedoch das Bundesgericht haben.