Credit Suisse: Bereits über 5000 Aktionäre haben Klage eingereicht
Über 5000 Ex-Aktionäre der Credit Suisse fordern vor Gericht mehr Geld für ihre verlorenen Anteile. Und erzielen einen ersten Erfolg gegen die UBS.

Das Wichtigste in Kürze
- 5000 Aktionäre haben Sammelklagen beim Zürcher Handelsgericht eingereicht.
- Zwei Gutachter sollen nun den wahren Wert der CS per März 2023 ermitteln.
- Die UBS muss bis am 14. Juli ihre interne Bewertung der CS offenlegen.
Mehr als zwei Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse fordern Tausende ehemalige Aktionäre Genugtuung – und Geld. Rund 5000 von ihnen haben sich Sammelklagen beim Zürcher Handelsgericht angeschlossen, wie «CH Media» berichtet.
Zwei Gruppen stehen dabei im Fokus: Der Schweizerische Anlegerschutzverein mit Sitz in St. Gallen vertritt rund 2000 Kläger. Das Westschweizer Start-up Legalpass mehr als 3000. Dazu kommen kleinere Initiativen und Einzelkläger.
Ihr gemeinsames Ziel: eine höhere Entschädigung für ihre verlustreiche Investition.
Aktionäre der Credit Suisse hatten kein Mitspracherecht
Bei der Notfusion mit der UBS im März 2023 hatten die Aktionäre keine Mitsprache. Sie bekamen nur eine UBS-Aktie für 22,48 CS-Aktien. Der Preis war fix und galt als alternativlos. Viele ehemaligen Aktionäre sehen darin eine willkürliche Enteignung.

Jetzt haben die Kläger einen ersten Erfolg erzielt: Das Handelsgericht beauftragte im Juni zwei unabhängige Gutachter, die den sogenannten Fortführungswert der Credit Suisse per 19. März 2023 ermitteln sollen.
Die UBS muss dafür bis Mitte Juli umfangreiche interne und externe Bewertungsunterlagen offenlegen, auch solche der ehemaligen CS.
War die CS zum Zeitpunkt der Übernahme wertlos?
Die Grossbank hatte sich lange gegen diese Offenlegung gewehrt. Sie vertritt die Haltung, die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Übernahme wertlos gewesen.
Diese Einschätzung wurde auch von den Behörden geteilt, wie aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) hervorgeht.
So sagte etwa der damalige Finma-Direktor Urban Angehrn gemäss PUK-Bericht zu CS-Präsident Axel Lehmann: Der «Wert von der Aktie der Credit Suisse ist null».
Die Kläger sehen das anders.
Arik Röschke vom Anlegerschutzverein verweist auf Gegengutachten, die den CS-Aktienwert je nach Methode zwischen 2.30 und 9.17 Franken veranschlagen. Der tatsächliche Tauschwert lag bei lediglich 76 Rappen.
Röschke kritisiert: «Der am 19. März 2023 ausgehandelte Betrag von 3 Milliarden Franken wurde ohne jegliche Bewertungsgrundlage willkürlich festgelegt.»
Dass die ehemaligen CS-Aktionäre heute überhaupt klagen können, ist dem Bundesamt für Justiz zu verdanken. So steht es im PUK-Bericht.
Am 18. März 2023, dem Samstag des Rettungswochenendes, setzte sich das Amt für die Wahrung der Rechtsweggarantie der Aktionäre ein.
Denn hinter den Kulissen planten zentrale Behörden nicht nur, das Mitspracherecht der Generalversammlung bei der Fusion mit der UBS auszusetzen. Sie wollten das Klagerecht der Aktionäre gemäss Artikel 105 des Fusionsgesetzes per Notrecht ganz ausschalten.
Das Bundesamt verhinderte dies.