Freispruch und bedingte Geldstrafe für Geothermie-Gegner im Jura
Das jurassische Strafgericht sprach eine Geothermie-Gegnerin frei und ein weiterer Aktivist erhielt eine bedingte Geldstrafe.

Das jurassische Strafgericht hat am Dienstag eine Geothermie-Gegnerin vom Landfriedensbruch und der Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Ein weiterer Aktivist erhielt eine bedingte Geldstrafe.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Hausfriedensbruch zu 15 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die beiden Beschuldigten hatten im Mai 2024 an einer Kundgebung gegen das Tiefengeothermie-Projekt in Haute-Sorne teilgenommen.
Damals protestierten etwa hundert Personen in unmittelbarer Nähe zur Geothermie-Baustelle zwischen Govelier und Bassecourt. Etwa 30 Personen erschienen am Dienstag vor Gericht, um die beiden Beschuldigten zu unterstützen.
Angeklagt war die Aktivistin wegen Landfriedensbruch und Verkehrsbehinderung, da die Demonstration teilweise auf der Strasse stattfand. Die Aktivistin bestritt, eine besondere Rolle bei der Organisation dieser Demo gespielt zu haben, obschon sie dort als Rednerin auftrat.
Richter erkennt friedlichen Protest an
Diese Sichtweise überzeugte den Richter. Die Demonstrantin, die angab, mit ihrer Tochter auf den Schultern an der Aktion teilgenommen zu haben, tat dies friedlich, wie die grosse Mehrheit der Anwesenden, so die Urteilsbegründung.
Unter den auffälligeren Demonstranten befand sich auch der zweite Angeklagte, der sich in Pruntrut vor Gericht verantworten musste. Auf dem Bohrturm entrollte er ein Transparent mit der Aufschrift «Keine Geothermie, weder hier noch anderswo», bevor ihn die Polizei aufgriff und wieder frei liess.
Der Richter befand diesen Aktivisten zwar des Hausfriedensbruchs schuldig, sprach aber auch ihn von der Störung des öffentlichen Verkehrs und des Landfriedensbruchs frei. «Ich habe meine Aktion allein geplant und durchgeführt», betonte der junge Mann, der ohne Anwalt vor Gericht erschien.