EU-Rückkehrzentren in Drittstaaten nehmen nächste Hürde
Die Grundlage für Rückkehrzentren («Return Hubs») ausserhalb der EU für abgelehnte Asylbewerber hat eine nächste Hürde im Europaparlament genommen. Abgeordnete im zuständigen Ausschuss für Inneres votierten mit rechten und rechtsextremen Stimmen für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.

Die Rückführungsverordnung sieht vor, dass ausreisepflichtige Asylbewerber, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können, in sogenannte Return Hubs gebracht werden sollen. Daneben sind in dem umfangreichen Vorschlag weitere strengere Regeln für Abschiebungen vorgesehen.
Die EU-Kommission und auch die deutsche Regierung sehen die geplanten Regelverschärfungen als entscheidenden Baustein für eine konsequentere europäische Asylpolitik mit mehr Abschiebungen. Kritiker sehen in den Vorschlägen Scheinlösungen und befürchten, dass Grundrechte der Asylsuchenden verletzt werden könnten.
Deutschland will die Idee von Rückführungszentren in Drittstaaten mit vier anderen EU-Ländern vorantreiben. Zusammen mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden sei dafür bereits ein Fahrplan erarbeitet worden, hatte das deutsche Innenministerium vergangene Woche mitgeteilt.
Noch im März könnte die Verordnung final im gesamten EU-Parlament abgestimmt werden, bevor die Verhandlungen über Details zwischen Abgeordneten des Europaparlaments und EU-Staaten beginnen können. Erst nach einer Einigung der beiden Seiten würde die Rechtsgrundlage in Kraft treten.














