Verteidigung will Freispruch für Rechtspopulistin Le Pen
Im Berufungsprozess um mutmasslich veruntreute EU-Gelder hat die Verteidigung der französischen rechtsnationalen Politikerin Marine Le Pen einen Freispruch gefordert.

In dem für eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr entscheidenden Verfahren hatte Le Pen zuvor jede Verantwortung für eine mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament von sich gewiesen.
Die Anklage sieht es indes als erwiesen an, dass die vom Parlament bezahlten Assistenten in Wahrheit für Le Pens Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National, RN) arbeiteten. Es habe ein betrügerisches Vorgehen gegeben, um die Partei zu finanzieren, und ein System, um öffentliche Gelder zu veruntreuen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016.
Neben einem Jahr Haft mit elektronischer Fussfessel und einer Geldstrafe forderte die Anklage einen zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen. In erster Instanz hatte das Gericht Le Pen ihr passives Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen. Bestätigt das Berufungsgericht diese Strafe, wäre eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl für die 57-Jährige praktisch kaum möglich.
Für diesen Fall hatte Le Pen bereits signalisiert, ungeachtet einer möglichen Revision gegen den Gerichtsentscheid auf eine Kandidatur zu verzichten und RN-Parteichef Jordan Bardella ins Rennen um den Élysée-Palast zu schicken. Le Pen ist bereits drei Mal bei der Präsidentschaftswahl angetreten und verlor bei den letzten beiden Wahlen 2017 und 2022 in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron.
Mit einem Urteil in dem Berufungsprozess wird erst im Sommer gerechnet. Das Datum der Urteilsverkündung wollte das Gericht zum Abschluss der Verhandlung an diesem Mittwoch bekanntgeben.














