Mutmassliche Entführer von 81-Jährigem stehen vor Zürcher Gericht
Zwei Männer stehen vor einem Zürcher Gericht, weil sie einen betagten Mann entführt und hilflos zurückgelassen haben.

Ein 31-jähriger Schweizer und ein 34-jähriger Deutscher sollen einen betagten Mann zuerst in dessen Wohnung im Kanton Zürich eingesperrt, und später in seinem Ferienhaus auf der Insel Elba zurückgelassen. Heute Dienstag stehen sie vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten Freiheitsberaubung, Nötigung, Betrug und Diebstahl vor, wie aus den Anklageschriften hervorgeht. Die beiden Männer sitzen seit bald einem Jahr im Gefängnis, heute Dienstag wird ihnen am Bezirksgericht Dietikon ZH der Prozess gemacht.
Die Vorfälle, die sich im August 2024 abspielten, gipfelten in einer Entführung des Opfers auf die italienische Insel Elba. Dort besitzt der zum Tatzeitpunkt 81-jährige Mann ein Ferienhaus.
Von Bekannten hintergangen
Die beiden Beschuldigten liessen den Mann, der sich wegen gesundheitlicher Probleme kaum bewegen konnte, dort allein zurück – ohne Essensvorräte und ohne seine benötigten Medikamente. Er soll weder die Möglichkeit gehabt haben das Haus zu verlassen noch Hilfe zu rufen.
Erst nach knapp zwei Wochen wurde er dort von jemandem gefunden, der nach ihm suchte. Kennengelernt haben sich die beiden Beschuldigten und der im Kanton Zürich wohnhafte Senior durch eine gemeinsame Bekannte.
Die beiden Männer erzählten dem 81-Jährigen laut Anklage, dass sein Auto verwanzt sei. Sie würden ihm dabei helfen, das Problem zu lösen. In Tat und Wahrheit verkauften sie das Auto für 2200 Franken an einen Gebrauchtwagenhändler und sackten das Geld ein.
Erpressung und Misshandlung
Danach warfen sie dem betagten Mann vor, er hätte einen Auftragskiller auf sie angesetzt. Sie nahmen ihm seine Telefone ab und sperrten ihn in seiner Wohnung ein. Nach einigen Tagen sagten sie ihm, dass sie in Mailand etwas zu erledigen hätten, und dass er mitkommen müsse.
Dort angekommen, schikanierten und plagten die beiden Beschuldigten gemäss Anklage ihr Opfer. So musste er etwa in Schuhen und Socken in einem Springbrunnen stehen. Zudem stellten sie ihm mehrfach das Bein so, dass er stürzte.
Anschliessend ging es zurück nach Zürich, wo sie ihn wieder in seiner Wohnung einsperrten. Welche Strafen die Staatsanwaltschaft für die beiden Beschuldigten beantragt, wird erst an der Verhandlung bekannt gegeben.