Freispruch

Verteidigung von Berner Chirurg fordert Freispruch

Keystone-SDA
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Bern,

Die Verteidigung des angeklagten Berner Chirurgen hat am Dienstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland für einen vollumfänglichen Freispruch plädiert. Weiter forderte sie Schadenersatz und Genugtuung.

Im Prozess gegen einen ehemaligen Chirurgen im Berner Amthaus wurde am Dienstag mit den Plädoyers fortgefahren. (Symolbild)
Im Prozess gegen einen ehemaligen Chirurgen im Berner Amthaus wurde am Dienstag mit den Plädoyers fortgefahren. (Symolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Verteidigung forderte einen Schadenersatz von 867'000 Franken und eine Genugtuung von 56'000 Franken.

Sie kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und die Rolle der Medien. Ihr Mandant habe etwa aus der Zeitung von den Ermittlungen erfahren. Es sei in den letzten Jahren viel Unwahres geschrieben worden.

So stimme es beispielsweise nicht, dass der Chirurg vor den Operationen ungenügend aufgeklärt habe. Weiter habe er nicht aus finanziellen Interessen gehandelt. Auch sei er nicht an der Entwicklung des Rückenimplantats beteiligt gewesen.

Am Montag hatte die Anklage für den Arzt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie beschuldigt ihn der schweren Körperverletzung und wirft ihm vor, Betroffene im Stich gelassen zu haben.

Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #2468 (nicht angemeldet)

Wenn es um eine schwerwiegende Op.geht , wue z.B Rücken. Holt euch dringend eine zweit Meinung. Am besten ist es, wenn er sagt, da sind sie in guten Händen..Wenn nicht, achtet auf sein Gesichtsausdruck, bei der Frage, wer operiert. Bei Unsicherheit , sucht einen Arzt auf in einer anderen Stadt für eine dritt Meinung..Will nicht klugscheissern. Aber der hypokratische Eid, gibt es in dieser Form nicht mehr. Heute zählt nur noch das Geld.

User #2468 (nicht angemeldet)

Bin selber Opfer eines Chirurgen Pfuschs. Kenne noch 5 weitere und eine davon ist heute im Rollstuhl. Eine Spezialistin meinte, wann klagt diesen endlich mal jemand an. A. Samnelklage nicht erlaubt in der Schweiz..B. Woher nimmt man das Geld für einen Anwalt , da die Beweisführung Jahre dauern kann. Man unterschreibt die Einwilligung zur Op. und da sind Risiken auch drauf. Der Beweis für die Schuld ist äusserst schwierig. Zumal Ärzte zusammenhalten. Und woher nimmt man die Kraft, für das Ganze, wenn sie schon durch die chronischen Schmerzen aufgebraucht sind. Genau aus diesen Gründen, können solche Chirurgen weitermachen , mit dem Rusiko für weitere Opfer.

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