Verteidigung von Berner Chirurg fordert Freispruch
Die Verteidigung des angeklagten Berner Chirurgen hat am Dienstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland für einen vollumfänglichen Freispruch plädiert. Weiter forderte sie Schadenersatz und Genugtuung.

Die Verteidigung forderte einen Schadenersatz von 867'000 Franken und eine Genugtuung von 56'000 Franken.
Sie kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und die Rolle der Medien. Ihr Mandant habe etwa aus der Zeitung von den Ermittlungen erfahren. Es sei in den letzten Jahren viel Unwahres geschrieben worden.
So stimme es beispielsweise nicht, dass der Chirurg vor den Operationen ungenügend aufgeklärt habe. Weiter habe er nicht aus finanziellen Interessen gehandelt. Auch sei er nicht an der Entwicklung des Rückenimplantats beteiligt gewesen.
Am Montag hatte die Anklage für den Arzt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie beschuldigt ihn der schweren Körperverletzung und wirft ihm vor, Betroffene im Stich gelassen zu haben.
Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.










