Das hat es mit der «Lex Netflix» auf sich
Das revidierte Filmgesetz verpflichtet Unternehmen mit TV- und Abrufdiensten, einen Teil ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren.

Das revidierte Filmgesetz, auch bekannt als «Lex Netflix», verpflichtet seit 2024 in- und ausländische Firmen mit TV- und Abrufdiensten, Mittel für Schweizer Filmschaffen und dessen Vermittlung auszugeben. Die Investitionspflicht beläuft sich auf vier Prozent ihres jährlich in der Schweiz erzielten Bruttoumsatzes.
Zurzeit sind 22 Unternehmen investitionspflichtig. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Arten von Geschäftsmodellen: Es sind internationale IT-Unternehmen und Streaming-Plattformen sowie Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern, aber auch nationale Telekomanbieter, Privatsender und Abrufdienste.
Somit müssen etwa ausländische Streamingdienste wie Netflix – daher der Name «Lex Netflix» -, Disney oder Amazon sowie deutsche oder französische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern mit einem Teil ihrer Einnahmen, die sie in der Schweiz erzielt haben, das hiesige Filmschaffen fördern. Die Unternehmen investieren direkt, das heisst, die Gelder fliessen nicht über die Filmförderung des Bundes.
Das revidierte Filmgesetz ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.














