Darf man Ferien einfach auszahlen lassen?
Wer trotz voller Arbeitslast keine Ferien nehmen kann, fragt sich: Kann ich sie mir auszahlen lassen? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, was gilt.

Wir haben momentan so viel zu tun, dass ich schlicht keine Möglichkeit sehe, Ferien zu nehmen. Für mich wäre es ok, wenn man mir die beiden Wochen, die ich eigentlich vorgesehen hatte, einfach auszahlen würde. Aber unsere Personalabteilung sagt, das gehe nicht. Stimmt das?
Ja. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, dürfen Ferien grundsätzlich nicht durch Geld ersetzt werden. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Ferien der Erholung dienen und deshalb während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu beziehen sind (Art. 329d Abs. 2 OR).
Eine hohe Arbeitsbelastung ändert daran nichts. Sie kann höchstens dazu führen, dass die Ferien verschoben werden müssen.
Der Arbeitgeber bestimmt zwar grundsätzlich den Zeitpunkt der Ferien, muss dabei aber auf die Wünsche der Mitarbeitenden angemessen Rücksicht nehmen.

Gleichzeitig hat er dafür zu sorgen, dass Ferien tatsächlich bezogen werden können. Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen nicht mehr beziehbare Ferienguthaben grundsätzlich in Geld abgegolten werden.
Zur Autorin
Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.






