Die Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen sollen 2021 regulär durchgeführt werden, solange es die epidemiologische Lage um das Coronavirus zulasse.
Coronavirus Matura
Schüler während der Maturitätsprüfung im Sommer 2020. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abschlussprüfungen sollen, wenn immer möglich, regulär stattfinden.
  • Für coronabedingte Abweichungen wurden bereits entsprechende Verordnungen erlassen.

Die schweizerischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen sollen regulär durchgeführt werden. Allerdings warnt der Bundesrat gleichzeitig, dass die Entwicklung rund um das Coronavirus nur beschränkt vorhersehbar sei. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung nicht zulasse, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen.

Im letzten Sommer herrschte bis kurz vor den Prüfungen für tausenden Schüler grosse Unsicherheit. Schliesslich überliess der Bund die Entscheidung, ob und in welcher Form die Prüfungen durchgeführt wurden, den Kantonen. Das führte etwa bei den Maturanden zu einer Ungleichbehandlung – die Empörung war gross.

Einheitliche Regelungen für coronabedingte Spezialfälle

Aufgrund der Erfahrungen im letzten Jahr will der Bundesrat nun «eine schlüssige Handhabung der verschiedenen Prüfungen sicherstellen». Deshalb habe der Bund das Vorgehen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und weiteren Partnern frühzeitig koordiniert. Eine rasche und flexible Anpassung an die jeweilige Lage sei sehr wichtig, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Lehrabschluss
Die Krise und das Coronavirus belasten auch die Jugendlichen, die den Lehrabschluss machen. (Archivbild) - Keystone

Der Bundesrat hat nun verschiedene Verordnungen erlassen, die mögliche Abweichungen von einer ordentlichen Prüfungsdurchführung regeln.

Die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen 2021 bestimmt der Bundesrat in alleiniger Kompetenz. Geregelt wird etwa das Verfahren und die Gewichtung der Noten, wenn nur schriftliche, oder nur mündliche, Prüfungen durchgeführt werden können. Damit werde für alle Beteiligten – Schüler, Schulen und Behörden – Rechtssicherheit geschaffen.

Coronavirus: Spezialregeln für berufliche Grundbildung

Die Grundlagen für die Lehrabschlussprüfungen wurde von der Task Force «Perspektive Berufsbildung» erarbeitet. Darin sind Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten. Sie stellen sicher, dass die Prüfungen trotz Pandemie in den allen Kantonen möglichst regulär durchgeführt werden können.

Dabei wurden Spezialregelungen festgelegt, falls wegen des Coronavirus vom Normalfall abgewichen werden muss.

Koch Lehrling
Lehrlinge des dritten Lehrjahres bei einem praktischen Kochkurs an der Ecole Professionnelle de Montreux (EPM) im Juni 2020. (Symbolbild) - Keystone

Mit den Verordnungen sei sichergestellt, dass weiterführende Studiengänge auf Tertiärstufe ergriffen werden könnten. Zudem erlangten Lernende einen vollwertigen Berufsabschluss, der auf dem Arbeitsmarkt anerkannt sei. Das wirke sich positiv auf die langfristige Berufsperspektive aus.

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