Bundesgericht hebt Verurteilung wegen Mordes und Verwahrung auf
Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen jungen Genfer aufgehoben, der wegen Mordes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt wurde. Die Genfer Justiz muss den Fall neu beurteilen, weil das psychiatrische Gutachten unklar ist.

Beim Täter im Mordfall «Les Charmilles» muss ein ergänzendes Gutachten erstellt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie am Montag von der «Tribune de Genève» publik gemacht wurde. Das bestehende Gutachten aus dem Jahr 2021 erlaube keine klare Feststellung zur Frage, ob der Mann an einer psychischen Störung leide und wie schwer diese sei.
Das Gutachten spreche zwar von einer «dissozialen Persönlichkeitsstörung», aber nicht von einer «schweren Geisteskrankheit». Auch die Frage der Rückfallgefahr muss laut Bundesgericht neu bewertet werden. Der Mann war im Dezember 2025 in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden.
Die Verteidiger des Beschwerdeführers zeigten sich erleichtert darüber, dass das Bundesgericht eine neue Begutachtung verlangt, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ausführten. Sie hatten selbst eine neue Expertise gefordert, was die Genfer Justiz ablehnte.
Das Bundesgericht hat zudem bemängelt, dass das Genfer Berufungsgericht nicht klar dargelegt habe, weshalb eine Notwehr ausgeschlossen werde. Es sei nicht festgestellt worden, ob der Täter als «Provokateur eines Angriffs» oder als «Angreifer» gehandelt habe. Die Genfer Justiz muss ihre Begründung vervollständigen.
Der Beschwerdeführer hatte 2019 in einer Tiefgarage des Genfer Quartiers Les Charmilles einen jungen Mann mit einem Messer getötet, nachdem er ins Gesicht geschlagen worden war. Bei der Auseinandersetzung verletzte er zwei weitere Personen.
Im Jahr 2021 war er bereits wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung aus dem Jahr 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt worden. (Urteil 6B_74/2026 vom 30.7.2026)














