Bundesgericht

Kantonspolizei Basel-Stadt zieht Kündigungsfall vors Bundesgericht

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat entschieden, die umstrittene Kündigung eines Mitarbeiters vor das Bundesgericht zu ziehen. Sie ficht damit ein Urteil des baselstädtischen Appellationsgerichts an, das die Entlassung für ungültig erklärte.

Die Kantonspolizei akzeptiert einen Entscheid des Appellationsgerichts nicht und geht ans Bundesgericht. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei akzeptiert einen Entscheid des Appellationsgerichts nicht und geht ans Bundesgericht. (Symbolbild) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Kantonspolizei akzeptiert diesen Entscheid des Appellationsgerichts nicht und wird diesen vom Bundesgericht überprüfen lassen, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement am Freitag mitteilte.

Nach Ansicht der Kantonspolizei ist das für eine Weiterbeschäftigung notwendige Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerstört, wie es weiter heisst. Eine Weiterbeschäftigung sei auch mit Blick auf den angestrebten Kulturwandel im Korps nicht zumutbar. Und sie widerspreche «in krasser Weise allen Bemühungen der neuen Polizeileitung», die eine klare Haltung gegenüber Sexismus, Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung einnehme,

Bereits bestraft als Argument

Das Appellationsgericht entschied am 3. Juni, dass die Kantonspolizei Basel-Stadt einem Polizisten nicht hätte kündigen dürfen. Zuvor hatte die Personalrekurskommission die Kündigungsverfügung gegen den Polizisten aufgehoben. Die Kantonspolizei Basel-Stadt erhob dagegen Rekurs. Das Appellationsgericht lehnte diesen jedoch ab.

Aufgrund seines Verhaltens hatte die Polizei den Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzt. Das Verwaltungsgericht bestätigte in einem Urteil vom September 2024 die Pflichtverletzungen des Polizisten und somit auch die Versetzung. Das Korps stellte den Mann im November 2024 frei und kündigte ihm im Januar 2025.

Das Appellationsgericht argumentierte, dass die Kantonspolizei den Mann für diese Verfehlungen bereits im März 2023 mit einer Versetzung und einer Lohnreduktion bestraft hatte. Diese Massnahme sei rechtskräftig. Den Polizisten erneut in Form einer Kündigung für dieselben Pflichtverletzungen zu bestrafen sei unzulässig, so das Urteil.

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